Bundesverfassungsgericht Karlsruhe stoppt höhere Parteienfinanzierung
Um 25 Millionen Euro war die Obergrenze staatlicher Mittel für die Parteien 2018 aufgestockt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Aufschlag nun gekippt. Der Gesetzgeber müsse die Mehrausgaben viel genauer aufschlüsseln und begründen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Damals hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD entschieden, dass alle Parteien vom Staat mehr Geld bekommen sollen. Die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung wurde um 25 Millionen Euro aufgestockt. Begründet wurde dies mit gestiegenen Kosten im Zuge der Digitalisierung - etwa für mehr Personal, das sich um die Sozialen Medien kümmert.
Auch das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die Digitalisierung zu höheren Ausgaben führen kann. Die Aufstockung der staatlichen Mittel sei dennoch verfassungswidrig.
Grüne, FDP und Linke hatten geklagt
Wenn der Gesetzgeber den Parteien mehr Geld zukommen lassen wolle, müsse er dies sehr genau begründen und die Mehrausgaben aufschlüsseln. Dies sei aber nicht geschehen. Außerdem sei nicht berücksichtigt worden, welche Einsparungen sich im Zuge der Digitalisierung bei den Parteien ergeben haben.
Damit gab das Verfassungsgericht den Fraktionen von Grünen, FDP und Linken recht, die gegen die Aufstockung geklagt hatten. Die AfD-Fraktion hatte eine eigene Klage eingereicht. Ihr Vorwurf: Das damalige Gesetzgebungsverfahren sei zu schnell durchgezogen worden. Zu dieser Klage wird das Verfassungsgericht heute Nachmittag sein Urteil verkünden.
Aktenzeichen: 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18