Energiepreispauschale Erste Studierende können Antrag stellen
Sie warten angesichts der hohen Energiekosten schon lange auf eine Entlastung - nun können die ersten Studierenden die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. An der Umsetzung gibt es Kritik.
Die ersten Studierenden können die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Rund zwei Wochen vor dem geplanten Start der Antragsplattform für alle etwa 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler ist eine Pilotphase angelaufen, wie ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums bestätigte.
Mehrere Hochschulen in Deutschland nehmen daran teil. In der Testphase soll überprüft werden, ob die technischen Abläufe funktionieren. Mit dabei sind unter anderem die Hochschule Reutlingen und die Otto von Guericke Universität in Magdeburg.
Bei der Umsetzung hakt es
Über die praktische Umsetzung der Sonderzahlung wird seit Monaten diskutiert. Die Partei-Jugendorganisationen von Grünen und SPD kritisierten, dass seit der Ankündigung durch die Bundesregierung im September inzwischen ein halbes Jahr vergangen ist und die Betroffenen immer noch kein Geld erhalten haben.
Auch das Online-Antragsverfahren ist umstritten, weil jeder, der die 200 Euro beantragen möchte, sich dafür zunächst ein Nutzerkonto beim Bund anlegen muss, ein sogenanntes BundID-Konto. Dieses ist dafür gedacht, Bürgern Behördengänge zu ersparen: Mit dem Zugang sollen sie sich gegenüber Ämtern ausweisen können, damit Anträge oder andere Verwaltungsdienstleistungen auch online erledigt werden können.
So funktioniert die Anmeldung
Wer nun einen Antrag auf die Zahlung stellen will, muss zunächst unter der Adresse id.bund.de ein Konto anlegen. Hier gibt es drei Möglichkeiten: Entweder eine Anmeldung mit Hilfe der Online-Funktion des Personalausweises oder über das Elsterzertifikat, das man für die elektronische Steuererklärung nutzt. Man kann sich auch klassisch wie bei anderen Nutzerkonten im Netz Nutzername und Passwort ausdenken und eine E-Mail-Adresse angeben.
Angegeben werden müssen aber auch Geburtstag, Geburtsort und Adresse, damit man sich gegenüber Behörden ausweisen kann. Anschließend erhalten die Antragsteller eine E-Mail, in der sie aufgefordert werden, die Registrierung durch Klick auf einen Link zu bestätigen. In den nächsten Schritten bekommen die Studierenden und Fachschüler von ihrer Einrichtung eine Nachricht und einen langen Zugangscode. In einer Anmeldemaske auf der Seite Einmalzahlung200.de muss zuerst dieser Code eingegeben werden.
Wer sich bei BundID nur das einfache Konto mit Nutzername und Passwort zugelegt hat, ohne Personalausweis oder Elsterzertifikat, bekommt zusätzlich von der Universität oder Schule eine Pin, die ebenfalls auf der ersten Seite eingegeben wird. Mit dem nächsten Klick gelangt man zu BundID, meldet sich dort mit der vorher gewählten Methode an und es öffnet sich die eigentliche Antragsseite. Der Rest geht schnell: Kontonummer eingeben, ein paar Häkchen setzen, wie: "Ich versichere, dass ich die Einmalzahlung (...) nur einmal beantrage" und absenden.
Ab 15. März für alle
Das Geld wird dann überwiesen - wann genau, ist allerdings noch offen. Auch Änderungen am Anmeldeverfahren sind noch möglich. Am 15. März sollen dann alle Studierenden einen Antrag stellen können. Das sei mit den Ländern vereinbart, hieß es vom Bundesbildungsministerium.
Die Bundesregierung hatte als Teil der Entlastungspakete im vergangenen Jahr eine 200 Euro-Pauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. Damit sollen die hohen Energiepreise abgefedert werden.