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Energiepreispauschale Studierende können Antrag ab 15. März stellen

Stand: 14.02.2023 18:27 Uhr

Nach Monaten der Wartezeit können Studierende und Fachschüler aufatmen. Ab Mitte März können sie die Energiepauschale der Bundesregierung beantragen. Datenschützer üben Kritik am Verfahren.

Von Jan-Henrik Wiebe und Magdalena Stefely, funk

Die 200-Euro-Einmalzahlung an Studierende und Fachschüler soll ab dem 15. März kommen. Dies teilte das Digitalministerium Sachsen-Anhalts funk, dem jungen Angebot von ARD und ZDF, mit. Das Ministerium hat federführend für alle Bundesländer an einer neuen Plattform gearbeitet, über die Studierende die seit Monaten erwartete Sonderzahlung beantragen können. Seit dem Nachmittag ist die Plattform einmalzahlung200.de online.

Studierende haben bislang noch nichts von ihrer Energiepauschale in Höhe von 200 Euro gesehen

Iris Sayram, ARD Berlin, tagesschau 12:00 Uhr

Bestätigt wird der Termin auch aus dem Wissenschaftsministerium von Baden-Württemberg. Dort heißt es konkret: "Wenn die Testläufe der Antragsplattform gut verlaufen, können die Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale bundesweit vom 15. März an beantragen." Damit beim bundesweiten Start keine Fehler passieren, wird es eine Testphase geben, in der eine begrenzte Anzahl von Ausbildungsstätten verschiedener Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb durchlaufen werden. Welche das sein werden, teilte das Digitalministerium von Sachsen-Anhalt nicht mit.

"Auf der Zielgeraden"

Auf einer Pressekonferenz hatte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zuvor erklärt, dass die Auszahlung "auf der Zielgeraden" sei. Die Länder seien nun in der Verantwortung, die Energiepreispauschale umzusetzen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen", sagte die FDP-Politikerin.

Auf Nachfrage, wann der genaue Termin denn sei, sagte die Ministerin, Sachsen-Anhalt würde ab der 9. Kalenderwoche, also Ende Februar, in eine Testphase gehen. Sachsen-Anhalt werde sich am Test beteiligen, aber nur eine Universität, eine Fachhochschule sowie mehrere Fachschulen, sagte dagegen Bildungsstaatssekretär Thomas Wünsch auf einer eigenen Pressekonferenz in Magdeburg.

Datenschützer zweifeln am Ablauf

Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Die Datenschützer der Länder melden indes Zweifel am Ablauf des geplanten Verfahrens an, denn damit die Auszahlung klappt, müssen alle betroffenen Ausbildungsstätten Namen und Geburtsdaten der Studierenden und Fachschüler an die Länder verschlüsselt übermitteln.

Nach Informationen von funk kritisiert die Datenschutzkonferenz (DSK) der Bundesländer insbesondere das am 21. Dezember in Kraft getretene Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPG). Die Expertinnen und Experten stellen in einem gemeinsamen Papier fest: "Für eine bereits im Vorfeld - vor Antragstellung - erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten an die zuständige Stelle und Erhebung seitens dieser Stelle fehlt es an einer tauglichen Rechtsgrundlage."

Die DSK sieht jedoch laut ihrer Stellungnahme "die politische Eilbedürftigkeit und das unterstützenswerte Bestreben des Bundes und der Länder, die Energiepreispauschale möglichst rasch den Studierenden auszuzahlen". Die Entwicklung eines abweichenden Verfahrens oder die Änderung des Studierenden‐Energiepreispauschalengesetzes brächte laut DSK voraussichtlich eine weitere Verzögerung mit sich.

Trotzdem haben die DSK "erheblich Zweifel an der Zulässigkeit der Erstellung der Rohdatenlisten durch die Ausbildungsstätten und der Übermittlung der Listen an die im Land zuständige Stelle". Und weiter: "Anhaltspunkte dafür, dass die Studierenden zu Recht unter einen Generalverdacht zu stellen seien, sie würden versuchen, rechtswidrig die Energiepreispauschale mehrfach von verschiedenen Ländern erhalten, können wir nicht erkennen", so die Datenschützer über die von ihnen so bezeichnete Datenerhebung "auf Vorrat".

Eva Huber, Eva Huber, ARD Berlin, 14.02.2023 05:45 Uhr