Bundesrat Grünes Licht für entschärftes Klimaschutzgesetz
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen entschärften Klimaschutzgesetz zugestimmt. Künftig wird der Ausstoß von Treibhausgasen insgesamt und nicht mehr wie bisher nach einzelnen Sektoren betrachtet.
Der Bundesrat hat das entschärfte Klimaschutzgesetz wie erwartet gebilligt. Es hätte nur mit einer Mehrheit der Länder verzögert werden können.
Mit der Änderung des Gesetzes werden die Ziele für einzelne Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft abgeschafft. Stattdessen sollen die Klima-Vorgaben insgesamt erreicht werden. Ein Sektor, der weniger Treibhausgase ausstößt, kann in der Gesamtbilanz dementsprechend die erhöhten Emissionen eines anderen Sektors ausgleichen.
Bisher mussten die Ressorts Sofortprogramme vorlegen, wenn ihr Sektor zu viel Treibhausgase produzierte. Diese Pflicht entfällt mit der Gesetzesänderung nun ebenfalls. Nachbesserungen für den Klimaschutz muss es nur noch geben, wenn das Gesamtziel in Gefahr gerät. 2026 wird das erstmals wieder geprüft, sodass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss. An den Emissionszielen selbst ändert das Gesetz nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.
Verkehr und Bau verfehlten Klimaziele
Umweltverbände kritisieren die Aufweichung des Gesetzes. Einige Sektoren würden damit aus der Verantwortung genommen. In der Vergangenheit hatten insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor ihre Vorgaben mehrmals verfehlt.