Bundesagentur für Arbeit Wohl Verzögerungen bei Kindergrundsicherung
Die Kindergrundsicherung wird am Donnerstag in erster Lesung beraten. Familienministerin Paus sieht darin einen Meilenstein für ihr sozialpolitisches Vorzeigeprojekt - doch der geplante Start zu Jahresbeginn 2025 ist laut Arbeitsagentur nicht zu schaffen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen verzögerten Start der geplanten Kindergrundsicherung prognostiziert. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus sollen die neuen Leistungen für Kinder und Familien bereits zum Jahresbeginn 2025 starten. Die Arbeitsagentur hält höchstens einen schrittweisen Einstieg ab Juli 2025 für machbar.
BA-Vorständin Vanessa Ahuja erklärte: "Wir können diese große Aufgabe der Kindergrundsicherung stemmen, brauchen dafür aber ab dem Zeitpunkt der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat eine ausreichende Vorlaufzeit". Die BA könne die Kindergrundsicherung deswegen wohl frühestens ab Juli 2025 und zunächst nur stufenweise starten.
Kindergrundsicherung wird vom Parlament beraten
Wann die Kindergrundsicherung von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, ist noch nicht absehbar. Das vor allem zwischen FDP und Grünen lange umstrittene Vorhaben steht erst ganz am Beginn der parlamentarischen Verhandlungen. Am Donnerstag wird der Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, eine Expertenanhörung im Familienausschuss ist für den kommenden Montag geplant.
Der Beginn der Beratungen ist ein wichtiger Schritt für das lang geforderte, aber auch viel diskutierte Vorhaben der Familienministerin. Erst nach monatelangem offen ausgetragenem Streit hatte die Bundesregierung grünes Licht für das Projekt gegeben, das mehrere staatliche Leistungen vom Kindergeld über das Bürgergeld bis hin zum Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien bündeln soll. Letztendlich einigte sich die Regierung auf eine Finanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
"Die Kindergrundsicherung wird das Leben von so vielen Familien in Deutschland besser machen", so Paus. Dies sei "ein Paradigmenwechsel". Grundsätzlich soll die Grundsicherung das Beziehen von Leistungen für Familien vereinfachen. Paus sprach diesbezüglich vom Wechsel von einer "Holschuld der Familien" hin zu einer "Bringschuld des Staates".
Offene Fragen erschweren konkrete Umsetzung
Der lange Weg zur Einigung hat aber zur Folge, dass der geplante Termin des Inkrafttretens der Kindergrundsicherung zu Jahresbeginn 2025 "für die BA aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht mehr zu realisieren" sei, so die Behörde in einer Stellungnahme, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Die Zuständigkeit für die Grundsicherung soll bei der in der Bundesagentur angesiedelten Familienkasse liegen.
Diese sieht aber erst nach Vorliegen des durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetzestextes die Möglichkeit für eine konkrete Umsetzungsplanung. Sie müsse beispielsweise Personal für 5.355 Vollzeitäquivalente rekrutieren und vor allem auch qualifizieren, heißt es in der Stellungnahme.
Die BA sieht zudem zahlreiche ungeklärte Punkte im Gesetzentwurf. So bleibe offen, in welcher Intensität die etwa 400.000 jungen Menschen betreut und vermittelt werden sollten, die aufgrund eines eigenen Anspruchs auf Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hätten: "Dies ist zwingend im parlamentarischen Verfahren zu regeln, um den Berufseinstieg vieler junger Menschen nicht zu gefährden", heißt es vonseiten der BA.