Heizungsgesetz Ausnahmeregel für über 80-Jährige wohl gestrichen
Ursprünglich sollten beim Heizungsgesetz Sonderregeln für über 80-Jährige gelten. Diese werden jetzt offenbar von der Ampel gestrichen. Grünen-Fraktionschefin Dröge verteidigte das Bundestags-Verfahren zu den Änderungsanträgen.
Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen."
Für über 80-Jährige sollten Sonderregeln gelten
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung - also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann - die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einzubauen.
Nach langem Ringen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt. "Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen", sagte Konrad.
Zinsvergünstigte Kreditprogramme
Ihr Grünen-Kollege Andreas Audretsch sagte: "Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird." Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. "Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen - darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten."
Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. "Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann - gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten - kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter."
Dröge: "Normales Verfahren"
Derweil bestätigte die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, dass die Änderungsanträge schnell in den Bundestag eingebracht würden, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause das Parlament passieren könne. Mit Blick auf Klagen der Union, es gebe nicht genug Zeit, um die Gesetztestexte zu lesen, sagte Dröge im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF, es habe ein absolut ordentliches Gesetzgebungsverfahren gegeben: "Wir hatten eine erste Lesung, wir hatten eine Fachanhörung und haben sogar beschlossen, dass es eine zweite Fachanhörung geben wird. Und dann erst die zweite und dritte Lesung - das ist komplett das übliche Verfahren, das der Bundestag vorsieht."
Der Umfang der Änderungsanträge bewege sich im normalen Rahmen. Zudem würden diese kenntlich gemacht, sodass die Abgeordneten nicht den ganzen Gesetzestext studieren müssten. "Wenn man ein langes Gesetz aufschreibt, aber sagt: Die ersten zehn Spalten bleiben unverändert und in der elften kommt dann ein Änderungsantrag - und das machen wir auch kenntlich an der Stelle - dann liest man natürlich das durch als Abgeordnete. Das sind wir auch alle gewohnt, das zu tun."
Kein Gesetz sei über Monate hinweg so breit diskutiert worden. Zudem seien die Änderungen schon in der ersten Anhörung erörtert worden. Die Opposition habe deshalb genügend Zeit gehabt.
Umweltbundesamt gegen Förderung von Holzheizungen
Das Umweltbundesamt (UBA) kritisiert das Vorhaben der Ampel-Fraktionen, das Heizen mit Holz durch das neue Gesetz weiter zu fördern. Das werde zu einem deutlichen Anstieg des Einsatzes von Holz als Brennstoff führen, sagte der UBA-Experte für Luftreinhaltung, Marcel Langner, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
"Dies setzt einerseits die Wälder, die schon intensiv zur Brennholzgewinnung genutzt werden, und gleichzeitig den wachsenden Herausforderungen durch die Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind, weiter unter Druck", betonte er. Zum anderen entstünden durch die Verbrennung von Holz klimaschädliche Treibhausgase und Feinstaub.
Im ursprünglichen Kabinettsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz waren hohe Auflagen für Holz- und Pelletheizungen vorgesehen. Die Fraktionseinigung sieht nun eine "technologieoffene" Förderung vor. Vor allem die FDP hatte immer wieder auf einer "Technologieoffenheit" beharrt.