Ein Paar läuft durch eine Gasse in der Freiburger Innenstadt.
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Neues Infektionsschutzgesetz "Bundesnotbremse" - was wann wo gilt

Stand: 24.04.2021 00:03 Uhr

Ab heute gilt eine bundesweite "Notbremse": In den meisten Ländern gelten nun strengere Corona-Maßnahmen. Schulen, Kontakte, nächtliches Joggen - die Regeln im Überblick.

Von Quelle: dpa/epd/afp

Warum eine "Bundesnotbremse" und ab wann greift sie?

Der Bund hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das heißt: Die Corona-Maßnahmen sollen nun einheitlicher geregelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte bundesweite Notbremse. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die Schwelle von 100, greifen schärfere Maßnahmen. Und diese Maßnahmen gelten solange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet.

Die Bundesnotbremse gilt ab sofort

tagesschau 04:55 Uhr

Wie reagieren die Bundesländer?

Wie erwartet kritisch. Die Landesregierungen hatten zuvor große Bedenken geäußert und vor einem noch größeren Flickenteppich gewarnt. Dennoch ließen sie das Gesetz im Bundesrat unverändert passieren. Landkreistags-Präsident Reinhard Sager bezeichnete die Regelungen in der "Rheinischen Post" als "noch unübersichtlicher, da unterhalb von 100 nach wie vor Landes- und Kreisregelungen greifen können und außerdem oberhalb von 100 die Möglichkeit von strikteren Maßnahmen besteht."

Mehrere Länder wollen an ihren zum Teil strengeren Regeln festhalten, müssen aber in anderen Bereichen nachschärfen. So gilt etwa in Hamburg die Ausgangssperre weiterhin ab 21 Uhr und nicht wie bundesweit ab 22 Uhr. Für Joggen und Spaziergänge gelten in der Hansestadt aber neue Regelungen - das ist fortan ab 24 Uhr auch allein nicht mehr erlaubt. Im Einzelhandel gibt es auch weiterhin kein Einkaufen mit Termin (Click & Meet) - obwohl es gemäß "Bundesnotbremse" möglich wäre. In Bussen und Bahnen muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden.

In Bayern sollen die Regelungen der "Bundesnotbremse" nur dort gelten, wo sie strenger sind als die bisherigen Regeln. Geschäfte dürfen etwa ab einer Inzidenz von 150 auch mit Termin und Test nicht mehr besucht werden - das war bisher bis zur Inzidenz 200 gestattet. Umgekehrt verzichtet Bayern darauf, Schüler erst ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht zu schicken. Hier gilt weiterhin die strengere Inzidenz 100. Eine Joggingrunde bis 24 Uhr ist nicht erlaubt, auch hier weicht Bayern von der "Bundesnotbremse" ab.

In Nordrhein-Westfalen lagen zuletzt fast alle Kreise und kreisfreien Städte über der kritischen Corona-Wocheninzidenz von 100. Auswirkungen wird es somit beispielsweise auch für die Schulen haben. Landesweit galt als Grenzwert eine Wocheninzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. "Das neue Bundesgesetz führt automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen", sagt Schulministerin Yvonne Gebauer. Am Freitag lagen 28 Kreise und kreisfreie Städte - mehr als die Hälfte in NRW - über dem Schwellenwert von 165. Darunter waren auch die Millionenstadt Köln und die drittgrößte NRW-Stadt Dortmund. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundesinfektionsschutzgesetz Folgen. Von Samstag an müssen dadurch - mit Ausnahme Rostocks - landesweit alle Baumärkte schließen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzwerten zwischen 100 und 150 sei aber noch Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung sowie mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test möglich. Beim Landes-Corona-Gipfel in der vergangenen Woche hatte die Landesregierung noch entschieden, dass die Baumärkte generell offen bleiben sollen.

Zudem verändern sich die Ausgangsbeschränkungen. Diese beginnen mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz von Samstag an um 22 Uhr und enden um 5 Uhr. Zuletzt begannen sie eine Stunde früher und dauerten eine Stunde länger. Zoos, Tierparks und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche weiterhin für Besucher öffnen, in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 ist hier jedoch ein negativer Corona-Test notwendig. Diese Regelung gab es bislang ebenfalls nicht.

In Berlin müssen unter anderem die Museen wieder schließen. Mitte März hatten die ersten Ausstellungshäuser in der Hauptstadt wieder geöffnet. Besucher mussten zum Beispiel eine FFP2-Maske tragen und zuletzt auch einen negativen Test vorlegen.

Was wird aus den Modellprojekten etwa in Tübingen und im Saarland?

Das Modellprojekt in Tübingen soll beendet werden. "Ab Montag ist also auch bei uns alles dicht - Theater, Handel, Schulen und Kitas", schrieb Oberbürgermeister Boris Palmer auf Facebook. Da der Inzidenzwert im Landkreis Tübingen bei 180 liege, gebe es keine andere Möglichkeit. Sechs Wochen lang wurden in Tübingen nach Tests Öffnungen von Geschäften und kulturellen Einrichtungen ermöglicht. "Uns fällt außer Verboten und Lockdowns nichts ein", klagte Palmer bei RTL/ntv.

Das "Saarland-Modell" muss hingegen in drei von fünf Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken gestoppt werden. Dort liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100. Neben dem Regionalverband sind das die Kreise St. Wendel, Saarlouis und Neunkirchen. Unter anderem müssen Außengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Theater, Kinos und Fitnessstudios wieder schließen. Die waren seit dem Start des Saarland-Modells am 6. April für negativ Getestete offen. Das Saarland-Modellprojekt soll aber damit nicht zu Ende sein. "Wir halten auch weiterhin an unserem Modell fest", sagt der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans.

In den derzeit noch verbleibenden zwei Landkreisen, die unter dem Wert von 100 liegen oder diesen noch nicht drei Tage in Folge überschritten haben, gilt laut Landesregierung weiterhin das "Saarland-Modell" - auf Ampelstufe gelb.

Welche Kontaktregeln wurden im Infektionsschutzgesetz festgelegt?

Wenn die "Bundesnotbremse" greift, darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Ausnahmen: Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur "Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts" gelten die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Wie sehen die Ausgangsbeschränkungen im Detail aus?

Die geplanten Ausgangsbeschränkungen sollen ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr darf niemand die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen. Die Bewegung an der frischen Luft ist nur bis Mitternacht erlaubt - und dann alleine.

Das gilt auch für nächtliche Reisen. Wer trotz Ausgangssperre nach 22 Uhr eine touristische Reise antritt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Regelung betrifft nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B. "Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen", so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Dienstliche Flugreisen bleiben möglich. Die Regelung enthält eine Reihe von Ausnahmen - etwa zur Berufsausübung.

Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen zum Beispiel: Die Ausübung eines Berufs oder Mandats, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke".

Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müssten im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, weshalb er unterwegs sei, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums. "Wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können."

Was bedeuten die neuen Regeln für den Einzelhandel?

Läden dürfen Kunden (ab einer Inzidenz von 100) nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll zudem nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Die bisherigen Ausnahmen zum Beispiel für den Lebensmittelhandel und Apotheken bleiben. Allerdings: Bislang durften in den meisten Bundesländern Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Person je zehn Quadratmeter einlassen. Für die Flächen, die darüber hinausgingen, dann nur noch eine Person je 20 Quadratmeter. Die Neufassung sieht jedoch bei Inzidenzen von mehr als 100 nur noch einen Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche für die ersten 800 Quadratmeter vor - und darüber hinaus nur einen Kunden je 40 Quadratmeter.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet deshalb Warteschlangen vor den Geschäften. Mit dem Inkrafttreten der "Bundesnotbremse" halbiere sich in vielen Regionen die Zahl der Kunden, die noch in die Geschäfte gelassen werden dürfen, so der HDE.

Was heißt dies für Kultur und Sport?

Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.

Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Was gilt für Schulen?

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Darüber hinaus gilt hier eine eigene Notbremse: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht.

Ab einer Inzidenz von 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.

Gibt es Änderungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

Ja, in Bussen, Straßenbahnen, Zügen, Taxis gilt nun eine FFP2-Masken-Pflicht - eine OP-Maske reicht nicht mehr.

Ab wann gelten die Regeln?

Die Ausgangssperren sind seit Mitternacht in Kraft. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, sagte, dass die Inzidenzen der vergangenen Tage zugrunde gelegt werden. Demnach gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten die Werte von Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche. Wo die Ansteckungszahlen an diesen Tagen über 100 auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche lagen, gilt automatisch die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens. Alle Regelungen sind befristet bis maximal zum 30. Juni.

Gibt es bereits Klagen?

Ja, beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen - besonders die Ausgangssperre ist umstritten. Rund 25 Verfahren seien registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten - und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Wann es erste Entscheidungen gibt, sei nicht abzusehen.

Noch vor Beschluss des Gesetzes hatten verschiedene Seiten Verfassungsbeschwerde angekündigt, so zum Beispiel die FDP, die Freien Wähler, der SPD-Abgeordnete Florian Post und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Allerdings ist noch unklar, ob überhaupt direkt in Karlsruhe geklagt werden kann. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kläger zunächst die Verwaltungsgerichte anrufen und sich durch die Instanzen klagen müssen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell im Hörfunk am 24. April 2021 um 06:05 Uhr.