Pläne des Verkehrsministeriums Fahrradblinker sollen für alle erlaubt sein
Egal, ob mit Motor oder ohne: Das Verkehrsministerium will künftig flächendeckend Blinker an Fahrrädern zulassen. Bislang geht das nur für spezielle Modelle. Eine Pflicht soll es aber nicht geben.
Das Verkehrsministerium will künftig mehr Fahrradblinker erlauben als bislang. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die zuerst die "Rheinische Post" berichtete. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte, die Neuregelung sei im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung geplant.
Das Ministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, hieß es weiter. Pedelecs sind Räder, die mit Motorunterstützung - je nach Variante - bis zu 25 oder sogar 45 km/h schnell fahren können. Für die Anzeige eines Abbiegevorgangs sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Dies könnte durch optional zulässige "Fahrtrichtungsanzeiger", wie die Blinker offiziell heißen, entschärft werden.
2022 starben laut Statistischem Bundesamt 474 Radfahrer im Straßenverkehr.
"Vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar"
Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen. Nach der geltenden Straßenverkehrszulassungsordnung sind sie nur bei mehrspurigen Fahrrädern und solchen mit einem Aufbau wie Fahrradrikschas zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.
Valentin Abel, Verkehrspolitiker der FDP - die auch das Ministerium führt -, sagte: "Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss im Mittelpunkt stehen, um das Unfallrisiko besonders an Gefahrenstellen zu senken und dadurch Leben zu schützen." Dabei könne die Einführung von optionalen Fahrradblinkern aus Sicht der Fraktion einen "Beitrag zur Reduzierung von Konflikten mit dem motorisierten Verkehr leisten".
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßte das Vorhaben. Rechtsexperte Roland Huhn sagte der "Rheinischen Post", die Blinker seien "vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen". Sie blieben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Bremsen benötigt würden. Besonders beim Linksabbiegen komme es häufig zu folgenschweren Zusammenstößen, weil Radfahrer übersehen würden.
"Kein Ersatz für andere Maßnahmen"
"Man kann erwarten, dass bewusst gewählte Fahrradblinker auch konsequent benutzt werden", meint Huhn zudem - öfter als das "häufig unterlassene" Handzeichen. "Selbstverständlich" seien Blinker am Fahrrad aber "kein Ersatz für andere Verkehrssicherheitsmaßnahmen oder für das Umschauen vor dem Abbiegen".
Ab wann Blinker für alle Fahrräder erlaubt sind, ist unklar. Der Entwurf der Neufassung der Zulassungsordnung sei komplex, hieß es vom Ministerium. Deshalb sei noch nicht absehbar, wann der Bundesrat sich damit befasst.
Eine Sprecherin des ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) nannte den Schritt richtig und für die Verkehrssicherheit wichtig. Die aktuelle Regelung sei unverständlich und erscheine nicht mehr zeitgemäß. "Gerade älteren Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Rad mit der elektrischen Unterstützung erleichtert. Das Handzeichengeben fällt ihnen oft schwer, da eine Hand vom Lenker genommen werden muss."
"Handelt sich nicht um einen Meilenstein"
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte, ein Blinker habe natürlich im Dunkeln Vorteile, vor allem, wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen bleiben müsse, um den Gegenverkehr abzuwarten. "Auf der anderen Seite kann es aber auch zusätzliche Gefahren geben, wenn ich am Tage vergesse, den Blinker auszuschalten. Insgesamt handelt es sich so oder so ganz sicher nicht um einen Meilenstein bei der Verbesserung der Radfahrsicherheit."
Skeptisch zeigte sich auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagfraktion, Stefan Gelbhaar. "Blinker an normalen Straßenrädern werden die Verkehrssicherheit nicht erhöhen", sagte er der "Rheinischen Post". Auch, wenn es die bisherigen Verbote nicht brauche: Übliche Straßenräder seien für Blinker zu schmal, sodass die Richtungsanzeige kaum wahrgenommen werden könne. Sinnvoller für mehr Sicherheit seien stattdessen gute Infrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten. "Gerade innerorts hilft Tempo 30, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren."
Wer das Abbiegen mit dem Rad nicht anzeigt, begeht laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit.