Beamte der Bundespolizei eskortieren eine Gruppe von Migranten während einer Patrouille nahe der Grenze zu Polen.
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Pläne der Bundesregierung Wie sollen die schnelleren Grenzverfahren ablaufen?

Stand: 10.09.2024 19:36 Uhr

In der Debatte über die Asylpolitik hat Bundesinnenministerin Faeser schnelle Grenzverfahren vorgeschlagen, um Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten. Wie genau soll das ablaufen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll nach den von der Ampelkoalition geplanten Änderungen das sogenannte Dublin-Verfahren künftig schneller betreiben. Dabei wird festgestellt, welches europäische Land für ein Asylverfahren zuständig ist. In vielen Fällen ist das jener Staat, auf dessen Gebiet Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten haben.

Die Bundespolizei soll dafür zunächst die erforderlichen Befragungen der Schutzsuchenden oder Anhörungen durchführen und die Daten und das Ergebnis der Befragung an das BAMF übermitteln. Dabei kann auch auf die Identifizierungsdatenbank EURODAC zurückgegriffen werden.

Haftplätze möglichst in Grenznähe

Zudem soll die Bundespolizei nach dem Willen der Ampelkoalition prüfen, ob es freie Haftplätze gibt und gegebenenfalls beim zuständigen Gericht Haft beantragen, damit Betroffene nicht untertauchen. Hier sei ein schnelles Handeln der Justiz der Länder erforderlich.

Auch müssten die Haftplätze der Länder in ausreichender Anzahl, möglichst in Grenznähe entlang der Migrationsrouten, vorhanden sein, hieß vor der Vorstellung der Pläne aus Regierungskreisen. Es gibt in Deutschland 800 Abschiebehaftplätze, nach bisheriger Einschätzung von Bundesinnenministerin Faeser ist das zu wenig. "Alternativ soll eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden, wenn Haft nicht in Betracht kommt", hieß es weiter.

Regierung will schnellere Verfahren

Wenn festgestellt wurde, dass bei dem Schutzgesuch ein anderer EU-Staat zuständig ist, leitet das BAMF unmittelbar das beschleunigte Dublin-Verfahren ein. Laut Faeser will die Bundesregierung das Gespräch mit den europäischen Partnern suchen, um eine reibungslose Kooperation zu sichern. So sollen eine schnelle Zustimmung zu den deutschen Überstellungsmitteilungen erfolgen und die EURODAC- und Dublin-Regeln eingehalten werden.

Nach Zustimmung des jeweiligen Staates stellt das BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags fest und ordnet die Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat an. Sofern die Betroffenen Klage einreichen, muss diese vom zuständigen Verwaltungsgericht entschieden werden.

Parallel dazu plant die Bundespolizei den Zurückweisungstermin, das BAMF soll seinerseits mit dem Zielstaat die Überstellungsmodalitäten klären. Der Aufenthalt in einer "Einrichtung" ermögliche den Zugriff auf die Person, hieß es. Nach Abschluss des Verfahrens führt die Bundespolizei dann die Zurückweisung in den zuständigen Mitgliedsstaat durch.

Größere Rolle für die Bundespolizei

Laut Faeser entspricht das Modell geltendem nationalen Recht. Ihr Ministerium hatte zuvor nochmals geprüft, ob pauschale Zurückweisungen an der Grenze vereinbar mit EU-Recht wären.

Eine wirkliche Neuerung ist die geplante größere Rolle für die Bundespolizei. Bislang liegen Abschiebungen in der Verantwortung der Länder, die Bundespolizei unterstützt nur bei der Durchführung. Künftig soll die Bundespolizei am Ende des geplanten beschleunigten Verfahrens die Menschen dann aus Deutschland bringen. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 10. September 2024 um 20:00 Uhr.