Parteigericht lehnt Ausschluss ab Maaßen bleibt Mitglied der CDU
Die CDU-Spitze wollte den früheren Chef des Verfassungsschutzes aus der Partei werfen, weil Maaßen immer wieder mit umstrittenen Äußerungen auffiel. Das Kreisparteigericht in Thüringen lehnte den Ausschluss nun ab.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, darf Mitglied der CDU bleiben. Das Kreisparteigericht der CDU in Thüringen lehnte einen Antrag auf Parteiausschluss ab. Das geht aus dem Beschluss des Gremiums hervor, der aus Maaßens Umfeld verbreitet wurde und verschiedenen Medien vorliegt. Auch die vorläufige Entziehung der Mitgliedsrechte Maaßens werde demnach aufgehoben.
Kritik nach Maaßen-Interview
Beantragt hatte den Ausschluss der CDU-Bundesvorstand. Parteichef Friedrich Merz hatte im Februar erklärt, die Parteiführung könne nicht akzeptieren, dass Maaßen der CDU einen "linksgrünen" und "antideutschen" Kurs vorwerfe. "Das auch dahinter stehende Gedankengut hat in der CDU Deutschlands keinen Platz", betonte der Parteichef damals. Die CDU sei konservativ. "Aber wir sind nicht rechtsradikal."
Die Äußerungen zum politischen Kurs der CDU hatte Maaßen in der schweizerischen Zeitung "Weltwoche" des Rechtspopulisten Roger Köppel getätigt. Dafür erhielt Maaßen nun einen Verweis des Kreisparteigerichts.
Äußerungen vom rechten Rand
Der frühere Verfassungsschutzpräsident ist bereits mehrfach mit Äußerungen vom rechten Rand aufgefallen. Die CDU-Führung warf ihm vor, eine "Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen" zu gebrauchen. Von den Grundpositionen seiner Partei habe sich Maaßen "ganz klar" entfernt, er habe in der Partei nichts mehr verloren, hatte auch der damalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja im Februar gesagt.
Maaßen ist Mitglied im thüringischen Landesverband, weshalb auch das dortige Parteigericht zuständig war. Im Bundestagswahlkampf 2021 war er erfolglos als Direktkandidat angetreten. In der Partei hat er kein Amt und keine Funktion - die konservative Werte-Union, deren Vorsitzender er ist, ist keine offizielle Parteiorganisation der CDU. Die Parteiführung hatte der Gruppe ihre Missbilligung ausgesprochen und erklärt, wer Mitglied der CDU sei, könne nicht auch Mitglied der Werte-Union sein.
Maaßen: "Ohrfeige" für Merz
Maaßen bezeichnete die Entscheidung als "schallende Ohrfeige" für Merz. "Ich hoffe, dass Herr Merz jetzt besser beraten ist, und sich jetzt nicht die nächste Abfuhr in der nächsten Instanz einhandelt", sagte er "Bild". Er gehe davon aus, "dass mit diesem Urteil die sogenannte Brandmauer gegen unsere Werte-Union abgerissen ist".
Nach Angaben der Bundes-CDU kann gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Das Kreisparteigericht war die erste Instanz - bei einer Beschwerde wäre zunächst das Landesparteigericht in Thüringen zuständig. Sollte auch gegen dessen Entscheidung Beschwerde erhoben werden, müsste das Bundesparteigericht entscheiden.