Gesetzesänderung Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylsuchende
Nach monatelanger Diskussion auf Bundesebene hat nun auch der Bundesrat der Bezahlkarte für Asylsuchende zugestimmt. Die Gesetzesänderung hat damit die letzte Hürde genommen. In einigen Ländern gibt es die Karte bereits.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Die Karte war in der Ampelkoalition lange umstritten, vom Bundesrat wurde sie jedoch ohne große Debatte abgenickt. Auf die Gesetzesänderung hatten insbesondere die Länder gedrängt.
Mit der Bezahlkarte soll künftig ein Teil der staatlichen Leistungen von Asylbewerbern als Guthaben auf die Karte geladen werden. Mit dem Guthaben sollen dann beispielsweise Lebensmittel im Supermarkt bezahlt werden können.
Weniger Bezahlungen mit Bargeld
Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt. Überweisungen ins Ausland sind ebenfalls nicht mehr möglich. Das neue System soll unter anderem verhindern, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser will mit der Karte die Schleuserkriminalität zurückdrängen, zugleich erhofft sie sich eine Entlastung der Verwaltung durch die vorgesehene Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden. Scharfe Kritik kommt von Sozialverbänden. Diese befürchten eine Gängelung und Diskriminierung Geflüchteter.
Einführung nicht verpflichtend
Im vergangenen November hatten sich Bund und Länder auf die Bezahlkarte geeinigt. Einige Bundesländer haben die Karte bereits auf Landesebene eingeführt - verpflichtet dazu sind die Länder und Kommunen jedoch nicht. Sie können selbst entscheiden, ob sie die Karte nutzen und wie die konkrete Ausgestaltung aussieht.