Abwehrschirm gegen Energiekrise Bundesrat billigt "Doppelwumms"
Der Bundesrat hat den 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm gegen die Energiekrise gebilligt. Kanzler Scholz dürfe mit seinem "Doppelwumms" die Bundesländer aber "nicht enttäuschen". Denn noch sind Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern offen.
Der Bundesrat hat den Weg für den 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm für Entlastungen in der Energiekrise freigemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag ohne Gegenstimmen für das vor einer Woche vom Bundestag gebilligte Gesetz. Die Kredite sollen genutzt werden, um eine Gas- und eine Strompreisbremse sowie Hilfen für Unternehmen zu finanzieren.
Die Schulden sollen außerhalb des normalen Bundeshaushalts über ein sogenanntes Sondervermögen aufgenommen werden. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte im Bundesrat, die Unionsländer stimmten der Vorlage "mit gewissem Vertrauensvorschuss" für die am 2. November anstehende Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu.
Länder erwarten konkrete Zusagen zur Finanzierung
Der Kanzler dürfe die Erwartungen an den von ihm angekündigten "Doppelwumms" in den Ländern "nicht enttäuschen". Die Länder erwarteten konkret Zusagen zur Finanzierung der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs und die vollständige Übernahme der Kosten für das Wohngeld, sagte Haseloff. Klarheit müsse es auch bei der Bundesbeteiligung an den Energie- und Sachkosten für Krankenhäuser und bei den Flüchtlingskosten geben.
Laut dem Gesetz soll zur Verwaltung der Mittel des Abwehrschirms der in der Corona-Krise gegründete Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) genutzt werden. Auszahlungen sind bis Mitte 2024 möglich. Bezahlt werden sollen damit neben der Gaspreisbremse auch Teile der gleichfalls geplanten Strompreisbremse sowie Hilfen für Unternehmen und die Stabilisierung von Gasimporteuren, die durch die Energiekrise in Schieflage geraten sind.
Rentner erhalten je 300 Euro Energiepreispauschale
Des Weiteren billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz zur Entlastung der Rentner. Auch sie erhalten eine Energiepreispauschale in Höhe von je 300 Euro. Die Pauschale soll bis Mitte Dezember als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Die Kosten des Bundes dafür belaufen sich auf 6,4 Milliarden Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch, Anträge sind nicht nötig.
Anspruch auf die Einmalzahlung hat, wer einen Wohnsitz im Inland hat und zum Stichtag 1. Dezember Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Auch Versorgungsbeziehende bekommen die 300 Euro - also alle, die Anspruch auf Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Die Energiepauschale für Menschen im Ruhestand ist Teil des dritten Entlastungspakets der regierenden Ampel-Koalition. Im Entlastungspaket vom März waren Millionen Rentner und Rentnerinnen bei der dort enthaltenen Energiepauschale leer ausgegangen.