Berliner Europaabgeordneter AfD-Schiedsgericht wirft Fest aus der Partei
Im April 2023 hatte die AfD beantragt, ihren Berliner Europaabgeordneten Nicolaus Fest auszuschließen. Er hatte Beiträge an die Partei nicht gezahlt. Ein Schiedsgericht billigte nun den Ausschluss. Fest will sich wehren.
Ein Schiedsgericht der AfD hat den von der Parteispitze beantragten Ausschluss des Berliner Europaabgeordneten Nicolaus Fest aus der Partei gebilligt. Die Entscheidung des Berliner Landesschiedsgerichts sei bereits am vergangenen Freitag gefallen, teilte ein Parteisprecher mit.
Der Beschluss sei mit der Nichtzahlung von Mandatsträgerabgaben begründet worden. Zuerst hatte die "Welt" über die Entscheidung berichtet. Endgültig ist sie noch nicht. Fest sagte der Zeitung, er werde einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung beim AfD-Bundesschiedsgericht einreichen.
Fest sitzt seit 2019 im Parlament der Europäischen Union. Der AfD-Parteivorstand hatte im April vergangenen Jahres einstimmig entschieden, ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn anzustrengen. Als Mandatsträger hat er in der AfD laut Parteisatzung Beiträge zu leisten. Diese soll Fest aber bereits seit Juli 2022 zurückgehalten haben. Mitte Februar dieses Jahres tagte dem "Welt"-Bericht zufolge das Schiedsgericht des Berliner Landesverbands, dem Fest angehört.
Laut "Welt" begründete Fest im Januar 2023 die Einstellung der Beitragszahlungen mit einem Leak aus einer internen Chatgruppe der AfD-Delegation im Europaparlament. Am Todestag des damaligen EU-Parlamentspräsidenten David Sassoli im Januar 2022 soll sich Fest in einem Gruppenchat in obszöner Weise über Sassoli geäußert haben. Fest behauptet, dass Weidel einen Screenshot an die Medien durchgestochen haben soll. Ein Sprecher Weidels nannte die Spekulationen "haltlos".