Nach Vorstoß des Innenministeriums FDP begrüßt Pläne für verschärfte Abschieberegeln
Das Bundesinnenministerium will die Abschieberegeln für abgelehnte Asylbewerber verschärfen. Die FDP begrüßt als erste Partei die Pläne und fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die FDP im Bundestag begrüßt den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), den Ausländerbehörden mehr Zeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verschaffen. Die geplanten Erleichterungen bei den Verfahren seien ein wichtiges Signal, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Noch immer scheiterten viel zu viele Abschiebungen.
Das muss sich schleunigst ändern. Der Staat muss dafür sorgen, dass seine Entscheidungen auch vollstreckt werden können.
Die Verlängerung des Abschiebegewahrsams von derzeit maximal zehn auf 28 Tage und erweiterte Betretungsrechte in Flüchtlingsunterkünften seien daher wichtige Schritte. Polizeibeamte dürfen demnach auf der Suche nach einem abzuschiebenden Ausländer etwa in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als nur die des Gesuchten betreten dürfen.
Weitere Verschärfungen sind dem Papier zufolge bei Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote geplant, die keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen.
Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen
Weiter sagte Thomae, für eine echte Rückführungsoffensive müssten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten: "Dafür muss der Bund für mehr Kompetenzen der Bundespolizei in Bezug auf Rückführungen sorgen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass deutlich mehr Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen und die Kommunen ihre Ausländerbehörden stärken."
Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt.
2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung.
Neben abgelehnten Asylbewerbern können auch Touristen, Arbeitnehmer und ausländische Studenten ausreisepflichtig werden, wenn ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.