Kosten durch geplatzte Pkw-Maut Bund verzichtet auf Klage gegen Scheuer
Die geplatzte Pkw-Maut kostete den Bund 243 Millionen Euro - es wurden deshalb Regressforderungen gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer geprüft. Doch das Ministerium entschied nun, nicht gegen Scheuer zu klagen.
Das Bundesverkehrsministerium geht wegen der Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut nicht juristisch gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) vor. Es folgt damit einem Gutachten, das von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche abrät.
Die unabhängigen Gutachter kamen zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme, erläuterte das Ministerium. Sie hätten aber gleichzeitig "auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche" verwiesen.
Das Ministerium folge der Empfehlung, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. Es betonte zugleich: "Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer."
CSU-Prestigeprojekt wurde vom EuGH gestoppt
Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung. Im Sommer 2019 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vorhaben als europarechtswidrig. Der Grund: Die Vignette hätten nur ausländische Autofahrer extra zahlen müssen, für die Deutschen wären die Kosten laut CSU-Konzept mit Bezahlung der Kfz-Steuer abgegolten gewesen. Der EuGH urteilte, so eine Ungleichbehandlung von eigenen Staatsbürgern und anderen EU-Bürgern sei diskriminierend und verstoße daher gegen EU-Recht.
Bund musste 243 Millionen Schadenersatz zahlen
Damals war Scheuer Verkehrsminister. Der Bund musste in der Folge 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben.
Der heutige Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Gutachten im Juli 2023 in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob Haftungsansprüche gegen seinen Vorgänger Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind.