Oberlandesgericht Dresden Böhmermann unterliegt im Honigstreit
Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem ZDF-Moderator Böhmermann und einem Imker hat vorerst ihr Ende gefunden. Gestritten wurde um einen Honig, der unter anderem mit dem Konterfei des Satirikers beworben wurde.
Im Streit zwischen Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker muss der Fernsehmoderator vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Dresden wies im Eilverfahren die Berufung Böhmermanns gegen eine vorherige Entscheidung zurück. Beim "Böhmermann-Honig" des Imkers Rico Heinzig handle es sich um zulässige Satire, erklärte es.
Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Imker mit dessen Namen und Foto unter dem Schlagwort "Beewashing" für den "Böhmermann-Honig" warb und diesen in einem Supermarkt und online vertrieb.
Fernsehbeitrag im ZDF als Auslöser
Auslöser war ein Fernsehbeitrag in der Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 3. November 2023. Böhmermann kritisierte darin Unternehmen, die Bienenpatenschaften an andere Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing", ähnlich dem sogenannten Greenwashing, das irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts beschreibt.
In dem Beitrag tauchte auch der Meißner Imker und Gründer der Bioimkerei "My Honey" auf, der davon vorher nichts wusste. Daraufhin produzierte Heinzig als Marketingaktion den "Böhmermann-Honig".
Dagegen ging Böhmermann mit einem Eilantrag vor dem Dresdner Landgericht vor. Er wollte dem Imker jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild verbieten lassen, hatte damit aber keinen Erfolg - im Februar entschied das Landgericht gegen ihn. Diese Entscheidung wurde nun vom vierten Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden bestätigt.
Nach einem Beitrag in der TV-Sendung "ZDF Magazin Royal" über "Beewashing" startete Imker Rico Heinzig seine Werbeaktion, mit der sich später die Gerichte beschäftigten.
Gericht sieht zulässige Satire
Das OLG teile die Rechtsauffassung des Landgerichts, erklärte es. Bei der strittigen Abbildung Böhmermanns auf dem Plakat handle es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte. Der Imker habe sich dessen in satirischer Weise bedient.
Mit der Bezeichnung des Moderators als "führender Bienen- und Käferexperte" habe er sich satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich Böhmermann als journalistisch-satirischer Investigativjournalist sehe und zu vielen Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere.
Heinzig habe damit nicht nur den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern auch in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Das müsse Böhmermann hinnehmen. So habe die Werbung dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde - auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter.
Auch dass sein Name genannt wurde, verletze sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht. Das Recht auf Meinungsäußerung wiegt dem Gericht zufolge hier schwerer als das Interesse Böhmermanns am Schutz seiner Namensrechte. Es handle sich um eine erkennbar satirische Auseinandersetzung. Außerdem habe sich der Imker so auch gegen die in der Sendung erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen.
Kein Rechtsmittel gegen Entscheidung möglich
Böhmermann war bei der Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht. Heinzig nahm als Inhaber der Firma "MyHoney" die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis und kündigte an, den Honig wieder im Online-Shop anbieten zu wollen. "Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil", sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.