Flüchtlingsfamilie vor Unterkunft
Hintergrund

Groko-Verhandlungen Stolperfalle Familiennachzug

Stand: 27.01.2018 16:28 Uhr

An diesem Streit könnte die GroKo noch scheitern: Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus. Zwar gibt es einen Kompromiss zwischen Union und SPD. Doch der wirft Fragen auf.

Von Michael Stempfle, ARD Berlin

Bislang können nur jene Flüchtlinge ihre Kernfamilie nachholen (Eltern, minderjährige Geschwister, minderjährige Kinder), die den vollen Schutz genießen - nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem deutschen Asylrecht. Für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz ist dieser Familiennachzug derzeit ausgesetzt. Diese Regelung gilt aber nur noch bis Mitte März. Daher ringen CDU, CSU und SPD um einen Kompromiss.

Der Kompromiss

Im Sondierungspapier der drei Parteien heißt es dazu: Auch für die subsidiär Geschützten soll es einen Familiennachzug geben - "nur aus humanitären Gründen". Allerdings nicht für alle und nicht auf einmal, sondern "geordnet und gestaffelt". Pro Monat soll 1000 Menschen ermöglicht werden, nach Deutschland zu kommen.

Schulz auf dem SPD-Parteitag

SPD-Chef Schulz forderte auf dem SPD-Parteitag am vergangenen Wochenende eine "weitergehende Härtefall-Regelung".

Bisherige Härtefall-Regelung

Schon jetzt ist es für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz in seltenen Fällen möglich, Familienmitglieder nach Deutschland holen, und zwar wenn ein Härtefall vorliegt. Allerdings ist die derzeitige Regelung im Aufenthaltsgesetz so eng gefasst, dass es nur ein paar Dutzend Familienangehörige pro Jahr gibt, die auf diesem Weg nach Deutschland kommen können.

Ausweitung der Härtefall-Regelung

SPD-Chef Martin Schulz forderte auf dem SPD-Parteitag am vergangenen Wochenende, es müsse eine "weitergehende Härtefall-Regelung" geben. Zwar zeigte sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer von der CDU offen. Darüber werde man reden können, sagte er im Deutschlandfunk. Allerdings zeigt sich immer mehr, dass SPD und Union von zwei verschiedenen Dingen sprechen.

1000 Familienangehörige pro Monat - oder doch mehr?

Der Unterschied der beiden Parteien: Für die SPD sind die Härtefälle und die Kontingent-Flüchtlinge zwei verschiedene Gruppen. Zusätzlich zu den 1000 Familienangehörigen pro Monat sollen Härtefälle nach Deutschland kommen können, und zwar mehr Härtefälle als etwa 100 pro Jahr wie bislang.

"Die SPD wird in den Koalitionsverhandlungen konkret über das Kontingent sowie eine großzügige Härtefall-Regelung reden" so SPD-Vize Ralf Stegner. Das sei auch der Auftrag des SPD-Bundesparteitags.

Für die Union wiederum können maximal 1000 Familienangehörige von subsidiär Geschützten pro Monat nach Deutschland kommen - inklusive der Härtefälle.

"Mit dem Kompromiss, monatlich 1000 subsidiär Geschützten den Familiennachzug zu gewähren, sind wir der SPD schon sehr weit entgegengekommen", sagt Innenexperte Armin Schuster. Mit der Formulierung "Familiennachzug nur aus humanitären Gründen" sei im Sondierungspapier auch ganz klar festgehalten, dass damit in erster Linie die Härtefälle gemeint seien. Und weiter: "Wir sind da schon sehr großzügig."

Armin Schuster

"Mit dem Kompromiss sind wir der SPD schon sehr weit entgegengekommen", sagt CDU- Innenexperte Armin Schuster.

Streit über die Formulierungen im Sondierungspapier

Darüber, wie bestimmte Formulierungen im Sondierungspapier zustande gekommen sind, tobt seit Tagen ein öffentlicher Streit. Auf der einen Seite fühlt sich die SPD von der CSU über den Tisch gezogen. Die Bayern hätten bei der Formulierung des Sondierungspapiers Änderungen vorgenommen. Auf der anderen Seite versteht die Union nicht, warum die SPD dem Sondierungspapier abschließend zugestimmt habe, wenn sie mit den Formulierungen nicht einverstanden gewesen sei. 

Rechtliche Fragen

Wie auch immer die Formulierung "Familiennachzug nur aus humanitären Gründen" zustande gekommen ist, sie wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf: Nach welchen Kriterien können jeden Monat 1000 Familienangehörige nach humanitären Gesichtspunkten ausgewählt werden? Zählt die Bedrohung am Aufenthaltsort der Familienangehörigen? Spielen Krankheiten oder die Anzahl der Kinder eine Rolle?

Und selbst wenn die GroKo-Verhandler so einen Kriterienkatalog erstellen könnten: Wer sollte diese höchst brisanten Entscheidungen treffen? Kann dies den Mitarbeitern in deutschen Auslandsvertretungen wie in Beirut zugemutet werden? Wie gerichtsfest wären sie? Und wie viele Klagen mag es dann vor deutschen Gerichten geben - von Flüchtlingen, deren Kernfamilien nicht berücksichtigt wurden?

First come, first serve

Juristisch einfacher zu handhaben wäre das Kriterium "first come, first serve": Wer beispielsweise 2015 kam, kann den Familiennachzug vor all denjenigen beantragen, die 2016 oder 2017 kamen. Allerdings: Dann spielten die humanitären Gründe keine Rolle. Darauf wird sich die Union wohl kaum einlassen.

Gesetzesvorhaben im Bundestag

Parallel zu den Koalitionsverhandlungen hat die Unionsfraktion ein Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht. Der Familiennachzug soll demnach weiterhin ausgesetzt werden.

Die SPD will nur zustimmen, wenn zwei Kriterien in den Text aufgenommen werden, die auch bei den Koalitionsverhandlungen beschlossen worden seien. Erstens: Ab dem 31. Juli 2018 soll die Neuregelung gelten, wonach monatlich 1000 Familienangehörige von subsidiär Geschützten nach  Deutschland kommen dürfen. Zweitens: Schon ab Mitte März soll die Möglichkeit eröffnet werden, dafür Anträge zu stellen.

Ist die Groko ohne Zustimmung der SPD "tot"?

Bislang konnten sich die beiden Fraktionen noch nicht darauf einigen, ob diese beiden Punkte tatsächlich in den Text aufgenommen werden oder nicht. Die Entscheidung soll nach oben gereicht worden sein, heißt es bei Union und SPD - auf den Schreibtisch der Fraktionsvorsitzenden. Allerdings ist zu erwarten, dass die Union nachgeben muss.

Sollte die SPD die Zustimmung verweigern, wäre die Union auch auf die Stimmen der AfD angewiesen. Das will die Union aus unterschiedlichen Gründen vermeiden. Zum einen wäre es für Kanzlerin Angela Merkel ein völlig falsches Signal, zum anderen wären die Koalitionsverhandlungen dann wohl "tot", heißt es aus der SPD.

Dazu mehr im "Bericht aus Berlin" um 18:30 Uhr im Ersten.

Gäste: Martin Schulz, SPD-Vorsitzender und Markus Söder, designierter bayerischer Ministerpräsident, CSU.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das Erste am 28. Januar 2018 um 18:30 Uhr im "Bericht aus Berlin".