#kurzerklärt Worum geht es beim Familiennachzug?
Ein Streitthema bei den Sondierungsgesprächen: der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. Die SPD will ihn wieder erlauben, die Union ist dagegen. Doch um wie viele Menschen geht es überhaupt? Und was unterscheidet sie von Asylberechtigten?
Weder das Innenministerium noch das Auswärtige Amt oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wollen und können sagen, wie viele Menschen durch den Familiennachzug zusätzlich nach Deutschland kommen könnten. Es kursieren viele Zahlen, manche sprechen von mehreren Zehntausend, andere gar von Millionen. Sie warnen vor einer "massiven Zuwanderung", wie CSU-Chef Seehofer. Die Angaben variieren je nach politischer Überzeugung. Tatsächlich fehlen belastbare Zahlen.
Ein Grundrecht
In Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik heißt es: "Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung." Grundsätzlich gilt dieses Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie auch für Ausländer. Egal, ob Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling. Deshalb dürfen sie ihre engste Familie nachholen. Das sind laut Gesetz ihre Ehepartner und die minderjährigen Kinder. Flüchtlinge unter 18 Jahren dürfen ihre Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre minderjährigen Geschwister nachholen.
Subsidiär Geschützte
Eine Gruppe darf ihre Familie aber derzeit nicht mehr nach Deutschland holen. Und zwar Flüchtlinge, die den sogenannten subsidiären Schutz, also behelfsmäßigen Schutz erhalten. Den bekommen Menschen, denen in ihrem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht. Etwa durch einen Bürgerkrieg wie in Syrien, durch Folter oder die Todesstrafe. Subsidiär Geschützte erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, die allerdings jeweils um zwei weitere Jahre verlängert werden kann.
Diese Menschen bekommen allerdings in der Regel kein Asyl. Um dieses zu erhalten, muss ein Flüchtling nachweisen, dass er in seinem Heimatland wegen seiner Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht oder verfolgt wird.
Kein grundrechtlicher Anspruch
Den Anspruch der subsidiär Geschützten auf Familiennachzug hat die Große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode für zwei Jahre bis März 2018 ausgesetzt. Denn grundsätzlich darf der Staat darüber bestimmen, wie viele Ausländer Deutschland aufnehmen kann - es ist also staatliches Ermessen. Bundestag und Bundesregierung können den Familiennachzug per Gesetz einschränken. Denn Artikel 6 des Grundgesetzes begründet keinen grundrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht vor 30 Jahren. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass Karlsruhe sich bald erneut mit dem Thema beschäftigt und überprüft, ob das Aussetzen des Familiennachzugs tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
150.000 Menschen mit subsidiärem Schutz
Doch von wie vielen Personen ist überhaupt die Rede? In Deutschland leben gut 150.000 Menschen mit subsidiärem Schutz. Wie viele von ihnen ihre Familie nachholen würden, wenn sie könnten, lässt sich allerdings nicht seriös beantworten. Denn zum einen sei unklar, wie viele nachzugsberechtigte Angehörige jeder Schutzberechtigte hat und wie viele von ihnen er tatsächlich nachholen wird, heißt es seitens des Auswärtigen Amts. Zum anderen wisse man nicht, wer schon mit Familie geflohen ist oder sie schon nachgeholt hat - sofern der Antrag auf Familienzusammenführung vor der Aussetzung im März 2016 gestellt worden ist.
Darüber hinaus sind viele der volljährigen Schutzsuchenden jung und ledig. Sie haben also keine Angehörigen, die sie nachholen könnten. "Die Entwicklung des Familiennachzugs ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, nicht zuletzt von der Entwicklung der Situation in Syrien. Eine Prognose des Zugangs 2018 sei daher nicht möglich", heißt es auch seitens des Innenministeriums.
Wie viele Flüchtlinge ihre Familie nachholen würden, ist unklar.
Keine Statistik zum Schutzstatus
Klar ist nur: Das Auswärtige Amt bewilligte von Januar 2015 bis Ende September 2017 rund 260.000 Visa für den Familiennachzug, rund 115.000 davon an Syrer und Iraker. Derzeit liegen dem Amt noch rund 50.000 Terminanfragen zur Beantragung eines Visums für den Nachzug zu syrischen und irakischen Schutzberechtigten vor. Allerdings führt das Amt keine Statistik darüber, welchen Schutzstatus die Antragsteller haben. Also ob Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Geschützter.
Dementsprechend ist vollkommen unklar, wie viele Menschen wirklich nach Deutschland kommen könnten, wenn der Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder möglich wäre. Ein Thema, das in den vergangenen Wochen und Monaten jedoch immer wieder für Streit gesorgt hat - obwohl niemand genau weiß, um wie viele Menschen es überhaupt geht.