Markus Söder spricht beim CDU-Bundesparteitag Ende November 2019.
FAQ

Streit um Fahrverbote Zwangshaft für Ministerpräsident Söder?

Stand: 19.12.2019 03:45 Uhr

Droht Politikern, die Dieselfahrverbote nicht umsetzen, künftig Zwangshaft? Das soll der EuGH entscheiden. Auf das Urteil dürfte auch CSU-Chef Söder gespannt sein.

Von Kolja Schwartz und Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Worum geht es in dem Fall konkret?

Die Richter in Luxemburg urteilen darüber, ob und wie man Politiker beziehungsweise Landesregierungen dazu zwingen kann, rechtskräftige Gerichtsurteile zu Fahrverboten umzusetzen.

Konkret geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012. Demnach muss die Regierung in Bayern den sogenannten Luftreinhalteplan für München erneuern, damit die europäischen Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich eingehalten werden. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge seien die einzige effektive Maßnahme. Das später rechtskräftig gewordene Urteil ignoriert die bayrische Regierung bis heute. Ministerpräsident Markus Söder hat klar geäußert, dass es in München keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird. Das bedeutet, ein rechtskräftiges Urteil wird nicht umgesetzt.

Bisher versuchten die Verwaltungsgerichte, die Regierung mit Zwangsgeldern dazu zu bringen, sich an die Urteile zu halten. Das führte aber nicht zu einem Umdenken. Der Grund liegt auf der Hand: Das Zwangsgeld fließt in den Staatshaushalt - wenn auch in einen anderen Topf, als den, aus dem es kommt. Das heißt: Hier wird Geld nur umgeschichtet. Ein Schaden entsteht dem Land nicht.

Die Deutsche Umwelthilfe hält das Zwangsgeld aus diesem Grund nicht für ein geeignetes Druckmittel. Deshalb fordert sie nun die Zwangshaft für Söder oder andere Verantwortliche. Ob das nach den europäischen Regeln möglich oder sogar zwingend erforderlich ist, klärt jetzt der EuGH.

Was sagt der EuGH-Generalanwalt dazu?

Im November hat der Generalanwalt am EuGH seine Schlussanträge vorgelegt. Das ist ein nicht bindendes Gutachten, das den Richtern bei der Entscheidungsfindung helfen soll.

Dort heißt es zwar, dass die Weigerung, die Urteile umzusetzen "gravierende Folgen für Gesundheit und Leben der Menschen sowie für die Rechtsstaatlichkeit" habe. Allerdings dürfe man Menschen nur die Freiheit entziehen, wenn dies durch ein Gesetz klar geregelt sei. Bezogen auf Amtsträger, wie den bayerischen Ministerpräsidenten, gebe es in Deutschland aber keine solche gesetzliche Regelung. Darum komme eine solche Zwangshaft für Söder und Co. nicht in Betracht. Der Durchsetzung des EU-Rechts seien Grenzen gesetzt.

Wie kam das Verfahren eigentlich nach Luxemburg?

Halten sich einfache Bürger nicht an Verwaltungsakte oder Urteile, kann man nach dem deutschen Recht durchaus als letztes Mittel zur Zwangshaft greifen.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof, der die Anträge der Deutschen Umwelthilfe zu prüfen hatte, hält die Zwangshaft auch für Politiker im Extremfall für richtig. Es sei das einzige Mittel, um die Verantwortlichen zu zwingen, sich an das Recht zu halten. Die Richter sind sich aber unsicher, ob die deutsche Gesetzeslage dieses Vorgehen für Politiker erlaubt. Deshalb leiteten sie die Sache zunächst an den EuGH weiter.

In den europäischen Verträgen ist nämlich das Gebot verankert, nach dem die Mitgliedsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ergreifen haben. Die Luft sauber zu halten, ist eine solche Verpflichtung. Der EuGH muss also klären, ob die Zwangshaft für Politiker eine geeignete Maßnahme dafür ist. Und ob das europäische Recht diese zwingend fordert, weil es ohne sie keine Möglichkeit gäbe, auf die Einhaltung der europäischen Regeln zu pochen.

Betrifft der Streit um die Zwangshaft nur Bayern?

Nein, die Deutsche Umwelthilfe hat auch in Baden-Württemberg Zwangshaft beantragt: unter anderem für Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seinen Stellvertreter Thomas Strobl.

Auch für Stuttgart gibt es ein vergleichbares rechtskräftiges Urteil, das von der Landesregierung zumindest teilweise nicht umgesetzt wird. In Stuttgart weigert man sich, auch die Dieselfahrzeuge mit Euronorm 5 aus der Stadt  auszusperren.

Sollte der EuGH in dem bayrischen Verfahren den Weg frei machen für die Zwangshaft, beträfe das also auch Baden-Württemberg und wäre eine klare Ansage an alle Verantwortlichen in Deutschland, sich an die Urteile zu den Fahrverboten zu halten.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Politiker tatsächlich ins Gefängnis müssen?

Selbst, wenn die Richter in Luxemburg sagen: In solchen Fällen darf und muss man die Zwangshaft in Erwägung ziehen, dann muss kein Politiker sofort ins Gefängnis. Die Gerichte vor Ort müssten die Entscheidung erst umsetzen - im konkreten Fall der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Und der würde dann eine Zwangshaft erst einmal androhen. Dann könnte die Regierung in Bayern also immer noch reagieren, die alten Urteile umsetzen und so die Zwangshaft abwenden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 19. Dezember 2019 um 08:00 Uhr.