Corona-Lockerungen Was sich heute ändert - und was nicht
Geöffnete Geschäfte, mancherorts Maskenpflicht, vereinzelte Gottesdienste. Ab heute werden einige Corona-Maßnahmen gelockert. Aber viele Einschränkungen bleiben. Ein Überblick.
Welche Geschäfte dürfen wieder öffnen?
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass alle Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Dabei diente als Orientierung, dass laut Baurecht Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern als Sonderbauten gelten.
Auch Kfz-, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen ab Montag wieder Kunden empfangen - unabhängig von ihrer Größe. In einigen Regionen Deutschlands öffnen zudem die Zoos wieder.
Gilt diese Regel überall in Deutschland?
Nein. Denn für die Umsetzung des Beschlusses sind die Länder verantwortlich. Deshalb wird es Abweichungen von der 800-qm-Regel geben.
In Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland zum Beispiel dürfen auch größere Läden aufmachen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Das gleiche gilt in Hessen. In Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen.
In Sachsen-Anhalt orientiert sich die Genehmigung für eine Öffnung allein an der im Miet- oder Pachtvertrag vermerkten Größe des Geschäfts. Inhaber dürfen ihre Geschäfte nicht teilweise öffnen oder verkleinern.
Starten alle Bundesländer mit Lockerungen für den Handel?
Nein. Wie bei der Auslegung der 800-qm-Regel gibt es auch Unterschiede beim Starttermin: In Berlin und Brandenburg etwa öffnen die Geschäfte erst am Mittwoch wieder, in Thüringen gehen die Gitter am 24. April wieder hoch. Besonderheiten gibt es auch in Bayern: Dort dürfen am Montag Gärtnereien, Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, die kleineren Läden sowie alle Auto-, Fahrrad- und Buchhändler folgen eine Woche später. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen sind deutlich forscher: Die Landesregierung will bereits im ersten Schritt zusätzlich Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen lassen.
Kritiker sprechen wegen der unterschiedlichen Regelungen von einem Flickenteppich, der Handelsverband Deutschland warnt vor Wettbewerbsverzerrungen.
Welche Einschränkungen sind beim Einkaufen zu erwarten?
Für die Wiedereröffnung der Geschäfte gibt es Auflagen: Wie bislang schon im Lebensmittelhandel werden auch beim Mode- oder Bücherkauf künftig Schutzmasken, Abstandsmarkierungen und Einlass-Kontrollen das Bild der Geschäfte prägen.
An den Eingängen der Geschäfte könnten private Sicherheitsdienste kontrollieren, wie viele Personen gleichzeitig im Laden sind. Denn die Kontaktbeschränkungen, die etwa einen Abstand von mindestens 1,50 Metern empfehlen, gelten weiter.
Bei der Wiedereröffnung rechnet der Städtetag mit Zurückhaltung der Kunden. Es sei davon auszugehen, dass die wiedergewonnenen Möglichkeiten gerne genutzt werden: "Aber wir erwarten jetzt auch nicht den riesigen Ansturm", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.
Abstandaufkleber auf dem Boden eines Supermarkts
Wann geht es in Schulen und Universitäten wieder los?
In Sachsen, Berlin und Brandenburg kehren an diesem Montag die ersten Abschlussklassen für Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. In anderen Ländern geschieht dies einige Tage später, mancherorts aber auch erst im Mai.
Ganz geschlossen waren die Schulen auch in den vergangenen Wochen nicht überall: Hessen und Rheinland-Pfalz hatten im März wie geplant Abiturprüfungen unter strengen Hygienevorgaben stattfinden lassen. In der Diskussion um die schrittweise Wiederöffnung der Schulen erhebt der Bundeselternrat schwere Vorwürfe gegen die Politik - diese habe nicht die nötigen Planungen in die Wege geleitet. Mehrere Bundesländer wie Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen haben bereits angekündigt, dass dieses Jahr wegen der Corona-Krise kein Schüler sitzenbleiben soll.
Wo muss oder sollte man Schutzmasken tragen?
Eine "dringende Empfehlung", aber keine Anordnung. So lässt sich die Haltung der Bundesregierung zum Thema Schutzmasken zusammenfassen. Das reicht einigen Bundesländern nicht: In Sachsen gilt bereits eine Tragepflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften. Mecklenburg-Vorpommern schreibt einen Mund-Nasen-Schutz ab 27. April in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis vor. Auch in Bayern gilt ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Ladenlokalen und im öffentlichen Nahverkehr. Die Länder weisen darauf hin, dass es nicht um medizinische Masken geht, sondern um einfache Gesichtsbedeckungen - beispielsweise reicht ein über Mund und Nase getragener Schal. Auch einzelne Städte und Kommunen haben bereits eine Maskenpflicht beschlossen, zum Beispiel Wolfsburg, Jena oder Sulz am Neckar.
Ein Mann und eine Frau gehen mit Masken spazieren.
Die improvisierten sogenannten Community-Masken bieten ihren Trägern nur einen begrenzten Schutz, vermindern aber vor allem das Infektionsrisiko für andere. Tragen sie alle Menschen in der Öffentlichkeit, sinkt somit die Gefahr der Virus-Übertragung insgesamt. Erhältlich sind Masken derzeit vor allem in Apotheken sowie im Online-Handel, zudem gibt es zahlreiche Angebote und Bauanleitungen für Eigenproduktionen.
Welche Einschränkungen bleiben erhalten?
Trotz erster Lockerungen bleiben viele Einschränkungen weiter erhalten - vor allem die Kontaktbeschränkungen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten. Die Bundesregierung fürchtet schwer zu kontrollierende Menschenansammlungen. Bars und Restaurants müssen vorerst geschlossen bleiben - Außer-Haus-Verkauf ist weiter gestattet.
Geschlossen bleiben auch weiterhin Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen.
Auf Reisen - auch zu Verwandten - soll weiterhin verzichtet werden. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
Vertreter von Religionsgemeinschaften und Kirchen wollen in den kommenden Tagen gemeinsam mit Bund und Ländern ein Konzept erarbeiten, wie Gottesdienste in Deutschland bei Einhaltung der Hygieneregeln zum Schutz vor Corona schrittweise wieder möglich werden. Sachsen will schon ab diesem Montag unter bestimmten Bedingungen wieder öffentliche Gottesdienste mit maximal 15 Teilnehmern erlauben. Thüringen könnte bald folgen.
Bei der Kita-Notbetreuung gibt es kein einheitliches Vorgehen der Bundesländer. Geplant ist aber, sie auf weitere Berufe auszuweiten. Ab Montag will eine Arbeitsgruppe von Ländern, Bund und Experten Vorschläge erarbeiten, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen kann. Eltern - besonders Frauen und Alleinerziehende - seien "über das vertretbare Maß hinaus belastet", sagte Familienministerin Franziska Giffey.