Geplante Justizreform Polnisches Gericht pfeift Regierung zurück
Die polnische Regierung muss bei ihrer Justizreform einen Rückschlag hinnehmen. Das Oberste Gericht des Landes urteilte, dass eine neue, entscheidende Kammer nicht unabhängig von der Regierung ist - und damit nicht rechtmäßig.
Im Streit um die Justizreformen in Polen hat das Oberste Gericht des Landes die von der Regierung neu geschaffene Disziplinarkammer für nicht rechtens erklärt. Die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, hieß es in der Begründung.
Schlüsselelement der Justizreform
Die Disziplinarkammer ist ein Schlüsselelement der von der nationalkonservativen PiS-Regierung initiierten Justizreform. Die neue Kammer wurde bislang mit zehn Mitgliedern besetzt; die meisten sind Staatsanwälte aus dem Umfeld von Justizminister Zbigniew Ziobro und andere PiS-nahe Juristen. Die Disziplinarkammer sollte jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen können. Ernannt wurden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Präsidenten der Republik, ausgewählt vom Landesjustizrat.
Dieser Rat soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt. Das Oberste Gericht argumentierte nun, der Landesjustizrat sei nicht ausreichend unabhängig von Parlament und Regierung. Daher sei auch die Disziplinarkammer nicht als unabhängiges Organ der Justiz anzusehen.
EuGH eingeschaltet
Die Regierung erweiterte aus Sicht von Kritikern in den vergangenen Jahren systematisch die Möglichkeiten zu politischem Einfluss auf das Justizsystem. Auch die EU hatte bereits Verfahren gegen Polen angestrengt, etwa um eine umstrittene Zwangspensionierung von Richtern - die nicht mit EU-Recht vereinbar ist - rückgängig zu machen.
Den aktuellen Fall hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst im November zurück an das Oberste Gericht in Polen verwiesen. Das Oberste Gericht hatte seinerzeit den EuGH eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte.