EU-Kommission zu Verfahren Wie rechtsstaatlich ist Polen?
Heute läuft die Frist ab, die die EU-Kommission der polnischen Regierung gesetzt hatte, um Bedenken gegen eine umstrittene Justizreform auszuräumen. Noch laufen die Verhandlungen, mit einer Stellungnahme seitens der Kommission ist deshalb frühestens morgen zu rechnen.
Die EU-Kommission wollte sich eigentlich dazu äußern, wie es weiter gehen soll mit dem Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen. Heute läuft die Frist ab, die die Kommission der polnischen Regierung gesetzt hatte, um Zweifel an der mangelnden Rechtsstatlichkeit Polens auszuräumen. Noch laufen die Verhandlungen aber, mit einer Stellungnahme seitens der Kommission ist deshalb frühestens morgen zu rechnen.
Die Kommission wirft der polnischen Regierung vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht und Beschlüsse des Gerichts missachtet zu haben. Darüber hinaus kritisiert sie die Änderung des polnischen Medienrechts, wodurch die Chefs der öffentlich-rechtlichen Sender künftig direkt von der Regierung ernannt oder abberufen werden können.
Erstes Rechtsstaatlichkeitsverfahren der EU-Geschichte
Wenn nationale Schutzmechanismen in Gefahr gerieten, müsse die EU handeln, hatte Vize-Kommissionschef Frans Timmermans bereits Anfang des Jahres gesagt. Mitte Januar hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Polen gestartet, um zu überprüfen, ob die Rechtsstaatlichkeit in dem Land noch gewahrt ist. Es ist die erste Überprüfung dieser Art in der EU-Geschichte.
Die polnische Regierung sei durch demokratische Wahlen an die Macht gekommen, und setze nur das um, was die meisten polnische Bürger wünschten, hatte die rechtskonservative Ministerpräsidentin Beata Szydlo im Januar in einer Rede vor dem Europaparlament gesagt.
"Systemische Gefahr für Rechtsstaatlichkeit"
Anfang Mai demonstrierte eine Viertelmillion Menschen gegen die rechtskonservative polnische Regierung und forderte einen EU-freundlichen Kurs ihres Landes. "Wir befürchten, dass hier eine systemische Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit entsteht", warnte Vize-Kommissionschef Timmermans.
Nachdem sich die EU-Kommission geäußert hat, bekommt die polnische Regierung zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. In der nächsten Stufe würde die Kommission Polen auffordern, die Mängel abzustellen. Sollte Polen den Forderungen nicht nachkommen, könnte die Kommission Strafen verhängen - bis hin zur Entziehung des Stimmrechts bei Treffen der 28 Staats- und Regierungschefs.
Ungarn steht zu Polen
Dass es soweit kommen wird, muss die polnische Regierung allerdings nicht befürchten. Ungarn hat bereits angekündigt, dagegen zu stimmen. Damit einem Land das Stimmrecht entzogen werden darf, müssen alle Mitgliedsstaaten sich dafür aussprechen. In Ungarn gibt es - wie auch in Polen - eine rechtsgerichtete Regierung.
Das polnische Parlament hatte am Freitagabend - mit Blick auf die EU-Kommission - eine Resolution gegen die Verletzung der polnischen Souveränität verabschiedet. Zuvor hatte die rechtskonservative Ministerpräsidentin Beata Szydlo erklärt, ihre Regierung werde "sich niemals einem Ultimatum beugen". Sie sagte, nicht Polen habe ein Problem mit der Kommission, sondern die Kommission habe ein Problem mit sich selbst.