Kindergeld-Reform EU-Kommission verklagt Österreich
Seit Beginn des letzten Jahres erhalten Kinder von in Österreich lebenden EU-Ausländern weniger Kindergeld - wenn sie weiter in der Heimat wohnen. Die EU-Kommission hält das für diskriminierend und verklagt Österreich.
Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regeln seien diskriminierend und verstießen somit gegen EU-Recht, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde.
Weniger Geld für Zehntausende Kinder
In Österreich war 2018 beschlossen worden, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. Die seit 2019 geltende Indexierung führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben.
Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.
Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruch mit EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.
Regel laut EU diskriminierend
Der Mechanismus verstoße gegen "die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben", teilte die EU-Kommission mit.
Die Indexierung gelte nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist.
Familienministerin verteidigt Reform
Österreichs Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat die österreichischen Kindergeld-Regeln mit Blick auf die Klage der EU-Kommission verteidigt. "Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit", erklärte die Ministerin in Wien.
Es stehe der EU-Kommission aber natürlich frei, den Europäischen Gerichtshof mit der Frage zu befassen, "wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat". Laufende Verfahren würden jedoch nicht weiter kommentiert.