EU-Japan-Handelsabkommen Pünktlich zum Gipfel auf JEFTA verständigt
Nach vierjährigen Verhandlungen haben sich die EU und Japan auf den Abschluss eines der weltweit größten Handelsabkommen verständigt - pünktlich zum G20-Gipfel. Die Globalisierungsgegner in Hamburg haben damit ein weitere Rechtfertigung für ihre Proteste.
Die Proteste gegen die beiden großen Freihandelsabkommen der EU, also TTIP mit den USA und CETA mit Kanada, sind zuletzt merklich leiser geworden. Das hat auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bemerkt. Kürzlich sagte sie im ARD-Interview, dass es "ruhig" geworden sei. "Diese Chance", so Malmström, möchte man gerne nutzen, um in Sachen Freihandel zum internationalen Vorreiter zu werden und sich vom Protektionismus der Trump-Regierung abzusetzen - am besten mit einem weiteren spektakulären Freihandelsabkommen.
Genau das soll nun mit Japan gelingen. Seit 2013 wird der Vertrag verhandelt, die geplante Einigung schlug Ende 2016 allerdings fehl. Nun aber, pünktlich zum G20-Gipfel in Hamburg, soll es soweit sein. Beide Seiten wollen - zumindest politisch - ihre Zustimmung zum Abkommen geben.
Glücksbringer für's Durchhaltevermögen
Handelskommissarin Malmström und Japans Außenminister Fumio Kishida präsentierten in Brüssel gestern schon mal zwei japanische Glücksbringer, sogenannte Daruma-Puppen: eine in rot-weiß, eine in Europa-Blau mit Sternen. Es sind eiförmige Pappmasche-Figuren mit großen Augen, die wie Stehaufmännchen funktionieren und vor allem Durchhaltevermögen bescheren sollen.
Das wird wohl nötig sein, denn inzwischen sind die Gegner des EU-Japan-Abkommens aufgewacht. Im Internet sammeln Globalisierungskritiker bereits Unterschriften gegen das als JEFTA bekanntgewordene Abkommen, bei den Protesten zum G20-Gipfel wird es sicherlich ein Thema sein.
Kritik von NGOs
Greenpeace hatte kürzlich Teile des Vertragstextes publiziert und geschlussfolgert, dass europäische Verbraucher- und Umweltschutzstandards viel zu kurz kämen. Greenpeace-Sprecher Christoph Lieven nannte auf Twitter ein prominentes Beispiel. Er schrieb: "Der japanische Walfang wird in diesem Abkommen mit keinem Wort erwähnt. Obwohl sich das EU-Parlament und der Bundestag eindeutig dafür ausgesprochen haben, das darin aufzunehmen."
Und Alessa Hartmann von der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation PowerShift kritisierte jüngst im Deutschlandfunk, dass das Japan-Abkommen auch das europäische Vorsorgeprinzip nicht respektiere, wonach Produkte erst auf mögliche Gesundheitsgefahren geprüft werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen, nicht umgekehrt. "Dieses fundamentale Prinzip der EU ist im bisherigen Vertragstext des Japan-Abkommens wirklich nur geringfügig verankert. Das Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens verweist auf einen Vorsorgeansatz, wobei man wirklich sagen muss, dass der Begriff Vorsorgeprinzip generell als juristisch stärker angesehen wird als Ansatz."
Das japanische Walfangschiff "Nishin Maru" im Hafen von Schimonoseki im Südwesten des Landes.
EU verweist auf bereits erzielte Einigungen
Was man bei der EU allerdings ganz anders sieht, ist, dass der Walfang kein Thema im Abkommen sei, weil die EU den Walfang ohnehin ablehne und keine damit verbundenen Produkte importiere. Das erklären hochrangige EU-Beamte, die mit den Verhandlungen vertraut sind.
Auch die Kritik an zu schwachen Schutzmechanismen für gefährdete Holzarten in Europa sei unzutreffend. Dafür gebe es bereits Gesetze - auch in Japan.
Und das Vorsorgeprinzip sei im Handelsabkommen deswegen nicht prominent erwähnt, weil es für Brüssel gar nicht zur Verhandlung stehe. Es sei nämlich bereits an viel höherer Stelle fest verankert, in den EU-Verträgen.
Stattdessen verweist man bei der EU auf die bereits erzielten Einigungen: zum Beispiel gemeinsame Standards für den Automobilmarkt, oder dass Japan alle in der EU geschützten geografischen Angaben akzeptieren wird. Obazda, Flönz, Thüringer Bratwurst, Spreewaldgurke und Holsteiner Karpfen sind also sicher.
Politisches Signal
Darüber hinaus soll das Abkommen ein politisches Signal senden, so Malmström. "Im Lichte des G20-Gipfels wird es beweisen dass wir keine Angst vor der Globalisierung haben, sondern sie gestalten wollen. Das versuchen wir hier mit Japan."
Allerdings wird der hastig einberufene Termin in Brüssel nicht sehr viel mehr als eine Willensbekundung bringen. Dafür gibt es noch zu viele ungeklärte Fragen, die alle noch ausverhandelt werden müssen. Ein Beispiel ist das schwierige Thema des Investorenschutzes. Die EU will unbedingt die für das Kanada-Abkommen entwickelten, neuen Handelsgerichte auch mit Japan vereinbaren. Um mehr Transparenz in die Welt der oft kritisierten Schiedsverfahren zu bringen. Das lehnt die Regierung in Tokio bisher aber ab.
EU-Beamte bestätigen nun jedoch, dass die EU-Kommission den klaren Auftrag bekommen habe, diese neuen Gerichte im Japan-Abkommen zu verankern. Daran halte man fest, heißt es in Brüssel.