Ein Ermittler trägt eine Weste mit der Aufschrift «War Crimes Prosecutor» («Ankläger für Kriegsverbrechen») und beginnt damit, neben Leichen aus einem Massengrab hinter der Kirche St. Andreas Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln (Archivbild).
FAQ

Russlands Kriegsverbrechen Wo und wie kann Anklage erhoben werden?

Stand: 13.02.2023 06:49 Uhr

Die Suche nach Beweisen für russische Kriegsverbrechen in der Ukraine läuft. Doch vor welchen Gerichten könnte überhaupt Anklage erhoben werden? Gegen wen? Und was sind dabei die Hürden?

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Vor welchen Gerichten könnte wegen Kriegsverbrechen angeklagt werden?

Anklagen wegen Kriegsverbrechen und anderer Delikte können an unterschiedlichen Orten vor Gericht kommen. Erstens: vor den nationalen Strafgerichten in der Ukraine.

Zweitens: vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Aktuell wird darüber diskutiert, ob ein Sondertribunal geschaffen werden soll. Und drittens: vor den nationalen Gerichten in einem anderen Staat, zum Beispiel in Deutschland.  

Ermitteln die ukrainischen Behörden bereits?

Ja. Zunächst einmal sind die Justizbehörden des Landes zuständig, auf dessen Gebiet die Taten begangen wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine ermittelt seit Beginn des Krieges intensiv. Es hat auch schon vereinzelte Verurteilungen russischer Soldaten nach ukrainischem Strafrecht gegeben.

Die ukrainischen Ermittler werden dabei auch von Strafrechtsexperten aus anderen Staaten unterstützt. Darunter ist auch Klaus Hoffmann, Oberstaatsanwalt aus Freiburg. Eine zentrale Aufgabe der Beratung sei, wie Beweise vor Ort so dokumentiert werden, dass man sie auch in 20 oder 30 Jahren vor verschiedenen Gerichten verwerten könne, sagt Hoffmann.

Wann ist der Internationale Strafgerichtshof zuständig?

Den Internationalen Strafgerichtshof gibt es seit 2002. 123 Staaten haben ihn anerkannt, darunter Deutschland. Nicht anerkannt haben ihn zum Beispiel die USA, China, Israel oder Syrien, Russland und die Ukraine. 

Dennoch kann der IStGH im konkreten Fall auch Verbrechen in der Ukraine verfolgen. Denn die Ukraine hat in zwei Erklärungen 2014 und 2015 nach der Annexion der Krim durch Russland eine sogenannte "ad hoc-Anerkennung" ausgesprochen und damit bis heute Ermittlungen des IStGH auf ihrem Staatsgebiet zugestimmt. 

Der IStGH in Den Haag ist nicht automatisch für alle Ermittlungen in Sachen Kriegsverbrechen zuständig. Nach seinem Statut ist er dann zuständig, wenn einzelne Staaten die Verbrechen selbst nicht verfolgen können oder wollen. Diese Voraussetzungen sind bei der Ukraine nicht unbedingt erfüllt, denn die nationale Justiz führt ja schon Verfahren.

Trotzdem hat auch die Ukraine schon Interesse geäußert, dass der IStGH mit im Boot ist. Womöglich könnte für einige ausgewählte, größere Verfahren Den Haag der geeignete Ort sein. Es besteht an dieser Stelle kein Konkurrenzkampf.

Ermittelt der IStGH bereits?

Ja. Karim Khan ist der Chefankläger des IStGH, also der oberste Staatsanwalt. Er untersucht bereits seit 2014, ob es in der Ukraine zu Kriegsverbrechen gekommen ist. Hintergrund waren die Besetzung der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland und der russische Angriff in der Ostukraine.

Diese Ermittlungen sollen nun "alle neuen mutmaßlichen Verbrechen" umfassen, die auf dem Gebiet der Ukraine begangen werden und in die Zuständigkeit des IStGH fallen, teilte Khan Anfang März 2022 mit. 

Für welche Delikte ist der IStGH zuständig?

Im Statut des Gerichtshofs ist festgelegt, dass der IStGH Angeklagte grundsätzlich wegen vier Delikten verurteilen kann.  

Kriegsverbrechen: Das sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, zum Beispiel die Tötung oder Folter von Zivilisten oder Kriegsgefangenen. 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Es geht um Morde, Folter oder Vergewaltigung, die im Rahmen eines "systematischen und weitverbreiteten Angriffs auf die Zivilbevölkerung" begangen wurden. 

Völkermord: Dafür braucht es laut Gesetz die Absicht, eine bestimmte Gruppe von Menschen auszulöschen, die sich nach Kriterien wie Nationalität, Religion oder Rasse definieren lässt. 

Verbrechen der Aggression: Hier steht die Beteiligung an einem Angriffskrieg unter Strafe. Strafbar können sich nur Führungskräfte machen, etwa Generäle, Oberbefehlshaber oder Regierungschefs, nicht der einzelne Soldat. Man spricht auch von einem "Führungsverbrechen". 

Für eine Anklage müssten die Ermittler zum einen gerichtsfeste Beweise für die Verbrechen haben. Zum anderen muss man die Taten bestimmten Personen zuordnen können. Um auch Personen anzuklagen, die nicht selbst die Verbrechen begangen haben, müsste man die Befehlskette verfolgen können, oder dass "von oben" nicht gegen Kriegsverbrechen eingeschritten wurde. 

Warum wird gerade über ein Sondertribunal neben dem IStGH diskutiert?

Weil eine Strafverfolgung wegen des Verbrechens der Aggression, also des Angriffskriegs, gegen Vertreter der russischen Staatsspitze am IStGH derzeit nicht möglich ist. Der Gerichtshof darf dieses Delikt nur für Personen aus Staaten anwenden, die seinem Statut beigetreten sind. Das ist Russland nicht. 

Alternativ könnte der UN-Sicherheitsrat einen Fall nach Den Haag überweisen. Das könnte Russland aber mit seinem Veto-Recht blockieren. Für das Verbrechen der Aggression besteht also im konkreten Fall eine rechtliche Lücke. 

Deshalb hat zum Beispiel Bundeaußenministerin Annalena Baerbock ein Sondertribunal vorgeschlagen, das speziell für das Verbrechen der Aggression zuständig ist. Aus ihrer Sicht soll es sich um ein Tribunal handeln, das nach ukrainischem Recht urteilt, aber international besetzt ist. Ob es ein Sondertribunal geben wird, und wie man es genau ausgestalten würde, ist aber offen.   

Ist ein Sondertribunal die Voraussetzung dafür, die russische Staatsspitze vor Gericht zu bringen?

Nein. Wegen der Delikte "Kriegsverbrechen", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und "Völkermord" ist eine Anklage ohne Änderung von Statuten nach jetziger Rechtslage möglich, auch gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. 

Voraussetzung wäre, dass man Angeklagten eine persönliche Schuld nachweisen kann. Die kann auch vorliegen, wenn ein Vorgesetzter von Kriegsverbrechen Kenntnis hatte, aber danach nicht eingeschritten ist. Auch ein amtierender Staatschef kann sich vor dem IStGH nicht auf Immunität berufen. 

Was spricht für, was gegen ein Sondertribunal?

Professor Claus Kreß, Straf- und Völkerrechtler an der Universität Köln, betont die besondere Bedeutung des Verbrechens der Aggression. Dabei gehe es darum, "diejenigen Staatsführer zur Rechenschaft zu ziehen, die in offenkundiger Verletzung des Völkerrechts die Entscheidung zum Krieg treffen, einen solchen Krieg vorbereiten und ihn durchführen". Man könne sagen, so Kreß, der russische Angriffskrieg sei "die Ursünde, aus dem dann die ganze Flut weiterer Straftaten hervorgegangen ist".

Professor Kai Ambos, Straf- und Völkerrechtler von der Universität Göttingen, gibt zu bedenken, dass das Vorhaben international derzeit jedoch nicht einhellig unterstützt wird. Eine sehr breite Legitimation sei für so ein Sondertribunal aber enorm wichtig. 

"Viele scheinen auch davon auszugehen, dass ein solches Tribunal innerhalb kürzester Zeit arbeitsfähig sein würde. Dagegen sprechen aber alle Erfahrungen", so Ambos. Und: Der IStGH sei gerade gegründet worden, damit man keine Sondertribunale mehr brauche: "Besser wäre es, den IStGH so zu reformieren, dass auch Anklagen wegen Aggression möglich sind." Je nach Ausgestaltung könnte vor einem Sondertribunal für ein Staatsoberhaupt Immunität gelten, solange es im Amt ist. Die Diskussion über dieses Thema wird jedenfalls weitergehen. 

Warum können Kriegsverbrechen auch in Deutschland verfolgt werden?

Nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch ist es möglich, dass der Generalbundesanwalt bei bestimmten Verbrechen ermittelt, die nicht in Deutschland begangen wurden und bei denen es keine deutschen Täter und Opfer gibt. Das nennt man das "Weltrechtsprinzip". 

Ein Beispiel dafür war der Koblenzer Prozess gegen syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Anfang 2022 mit Verurteilungen endete. Damit solche Ermittlungen rein praktisch in einem Strafprozess münden können, müssten sich Beschuldigte in Deutschland aufhalten.  

Der Generalbundesanwalt hat ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet, führt aber noch keine konkreten Personen als Beschuldigte. In seinem Auftrag sucht das Bundeskriminalamt (BKA) unter den hundertausenden ukrainischen Geflüchteten gezielt nach Zeugen mit einem mehrsprachigen Flyer und einer eigenen App. 

Laut BKA konnten so bislang über 200 Zeuginnen und Zeugen in Deutschland vernommen werden. In einem deutschen Strafverfahren würde für ein Staatsoberhaupt rechtlich Immunität gelten, solange es im Amt ist.

Welche praktischen Hürden gibt es für die Strafverfolgung?

Das größte praktische Problem dürfte sein, die Beschuldigten tatsächlich auf die Anklagebank zu bekommen, zum Beispiel in Den Haag. Der IStGH könnte aber - auch ohne das öffentlich zu kommunizieren - zum Beispiel Haftbefehle erlassen. Er hat dann aber keine eigene Polizei, die er nach Russland schicken könnte, um dort jemanden zu verhaften. Eine Auslieferung ist aktuell unrealistisch.  

Aber die möglichen Beschuldigten - ob einfacher Soldat, Militärführung oder Staatsspitze - müssten sich gut überlegen, in welche Länder sie reisen, weil das Risiko bestünde, dort verhaftet zu werden. Mit kurzfristigen Prozessen ist also nicht zu rechnen.

Ermittler auf allen Ebenen betonen aber immer wieder, dass sie einen langen Atem haben. Und verweisen darauf, dass sich lange Zeit auch niemand habe vorstellen können, dass Serbiens Ex-Präsident Slobodan Milosevic einmal in Den Haag auf der Anklagebank sitzen würde. 

Die Story im Ersten "Anklage gegen Putin?" sehen Sie heute um 22:50 Uhr und schon jetzt in der ARD-Mediathek

Stephan Ueberbach, Stephan Ueberbach, SWR Brüssel, 17.02.2023 16:30 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das Erste in der Sendung "Anklage gegen Putin" am 13. Februar 2023 um 22:50 Uhr.