Mögliche Kriegsverbrechen Weltstrafgericht schickt Ermittler in die Ukraine
Butscha, Irpin, Borodjanka - Berichte über Kriegsverbrechen der russischen Armee im Raum Kiew sorgten weltweit für Entsetzen. Nun soll ein umfangreiches Ermittlerteam des Strafgerichtshofs in Den Haag die Vorwürfe vor Ort untersuchen.
Im Zuge der Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine hat der Internationale Strafgerichtshof ein Team von 42 Experten in das Land entsandt. Es sei das bisher größte Ermittler-Team, das das Weltstrafgericht jemals entsendet habe, sagte Chefankläger Karim Khan in Den Haag.
Zu dem Team gehörten Untersucher und forensische Experten. Einen Teil der Experten hatten die Niederlande nach Angaben der Anklage zur Verfügung gestellt. Die Experten sollen Zeugen befragen, Beweismaterial sichern und analysieren sowie nationale Ermittler bei der Spuren- und Beweissicherung unterstützen. Außerdem soll das Team auch mit französischen forensischen Experten zusammenarbeiten, die bereits in der Ukraine sind.
Berichte über Hinrichtungen
Die Arbeit aller Beteiligten im Konfliktgebiet müsse effektiv koordiniert werden, teilte die Anklage mit. Es gehe darum, die Informationen und Beweismittel so zu sammeln, dass sie bei künftigen Verfahren vor dem Strafgerichtshof verwendet werden könnten, betonte Chefankläger Khan.
Gestützt auf Berichte von internationalen Menschenrechtsorganisationen wirft die Ukraine der russischen Armee massive Kriegsverbrechen vor. Vor allem nach dem Rückzug der Russen aus den nordwestlich von Kiew gelegenen Vororten Butscha, Irpin, Hostomel und Borodjanka hatten Bilder von offensichtlich Hingerichteten weltweit für Entsetzen gesorgt.
Russland erkennt Strafgerichshof nicht an
Die Untersuchungen in der Ukraine werden nach Angaben aus Den Haag von zahlreichen Staaten unterstützt. 21 Länder wollten Experten zur Verfügung stellen, 20 Staaten hätten finanzielle Mittel zugesagt. Nach der russischen Invasion der Ukraine hatte der Strafgerichtshof bereits Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen eingeleitet.
Die Ukraine gehört nicht zu den Mitgliedstaaten des Gerichtshofs, machte aber dennoch von der Möglichkeit Gebrauch, dessen Zuständigkeit ausdrücklich anzuerkennen. Dies geschah bereits in Zusammenhang mit den Euromaidan-Protesten 2013/2014 und der Krim-Annexion durch Russland ab Februar 2014.
Der Strafgerichtshof verfolgt Einzeltäter wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Russland erkennt das Gericht nicht an.