Plenarsitzung des Europäischen Parlaments

Verbot von hochriskanten Systemen EU-Parlament einigt sich auf Position zum KI-Gesetz

Stand: 14.06.2023 13:45 Uhr

Das EU-Parlament hat sich auf eine Position zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Es verbietet Anwendungen, die mit hohen Risiken für die Sicherheit verbunden sind - etwa Gesichtserkennung. Experten begrüßen die Entscheidung.

Ein geplantes Gesetz zu schärferen Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU hat eine weitere Hürde genommen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments verabschiedeten einen entsprechenden Text, der in den kommenden Monaten mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission weiter verhandelt werden muss.

Der "AI Act" verbietet hochriskante KI-Systeme, etwa biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Echtzeit. "Gesichtserkennung zur Überwachung kennen wir aus China, diese Anwendung von Technologie hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen", erklärte die deutsche EU-Abgeordnete Svenja Hahn (FDP).

EU-Parlament stellt weltweit ersten KI-Gesetzentwurf vor

Tobias Reckmann, ARD Brüssel, zzt. Straßburg, tagesthemen, 14.06.2023 22:15 Uhr

Auch andere Anwendungen, die mit hohen Risiken für die Sicherheit von Menschen verbunden sind, sollen verboten oder stark eingeschränkt werden. Danach staffeln sich die Auflagen, je nachdem, wie riskant die Anwendungen sind. Hier wird zwischen risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI unterschieden. KI-Systeme, die Menschen nach ihrem sozialen Verhalten oder ethnischen Merkmalen klassifizieren, wären nach dem Willen des EU-Parlaments ebenfalls nicht zulässig

Experte warnt vor Überregulierung

Der Digitalverband Bitkom begrüße das Gesetz grundsätzlich, sagte Verbandschef Achim Berg. Allerdings gelte es, bei den weiteren Beratungen nun eine Überregulierung abzuwenden. Der Begriff der Hochrisiko-Anwendung dürfe nicht zu weit gefasst werden. "Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können." Berg forderte außerdem eine klare Definition von KI. "Aus dem 'AI Act' darf kein 'Software Act' werden, der alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst."

Auch Sam Altman, CEO des Unternehmens OpenAI, das ChatGPT entwickelt hat, hatte vor existenziellen Gefahren bei unregulierter KI gewarnt. Kleinere Entwickler befürchten hingegen, die vielen Dokumentationsvorgaben nicht umsetzen zu können. Bürgerrechtler hoffen, dass das KI-Gesetz Diskriminierungen und Benachteiligungen nicht weiter fortschreibt.

Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Anwendbarkeit ab 2026 möglich

2021 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI vorgelegt. Nachdem sich das Parlament auf eine Position geeinigt hat, können nun die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten und der Kommission über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen.

Sollte dabei eine Einigung vor der Europawahl im kommenden Jahr gelingen, könnte die KI-Verordnung aber voraussichtlich erst im Jahr 2026 anwendbar sein, denn das Gesetz sieht Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren vor. Bis dahin entwickelt sich Künstliche Intelligenz weiter. Damit zeichnet sich ab, dass in der Europäischen Union noch weitere KI-Regelungen folgen werden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass die Verordnung voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten könnte. Zutreffend ist jedoch, dass das Gesetz bis dahin anwendbar sein könnte. Wir haben die Stelle entsprechend geändert.

Mehr zum Hintergrund dieser und anderer Korrekturen finden Sie hier: tagesschau.de/korrekturen
Paul Vorreiter, ARD Brüssel, zzt. Straßburg, tagesschau, 14.06.2023 14:04 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 14. Juni 2023 um 14:00 Uhr.