Beschluss des Parlaments EU überlässt Medizinchecks den Mitgliedstaaten
Lange wurden die verpflichtende Gesundheitstests für Führerscheinbesitzer in der EU diskutiert. Nun hat das EU-Parlament entschieden: Die Staaten können selbst über die Einführung solcher Überprüfungen entscheiden.
Das EU-Parlament will es den EU-Staaten überlassen, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten dafür, dass die nationalen Regierungen künftig darüber entscheiden, ob sie von Führerscheininhabern etwa ärztliche Hör- und Sehtests verlangen. In einigen EU-Staaten gibt es solche Medizinchecks bereits. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erteilte einer solchen Regelung in Deutschland erneut eine Absage.
"Ich halte staatliche Vorgaben, verpflichtende Selbstauskünfte auszufüllen und ärztliche Gutachten zur Fahrtauglichkeit auszustellen, für einen enormen Bürokratie-Aufwand", sagte Wissing dem Tagesspiegel. Dies sei nicht zielführend.
Der EU-Rat der Mitgliedsstaaten hatte sich bereits im Dezember dafür ausgesprochen, dass die Länder selbst über eine Testpflicht entscheiden können. Dem entsprach nun auch das EU-Parlament.
Debatte über Risiko älterer Autofahrer
Die Überarbeitung der Regeln geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, der im März vergangenen Jahres vorgestellt worden war. Demnach sollten Autofahrerinnen und -fahrer ihre Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragen und dafür medizinische Tests oder eine Selbstauskunft über ihre Gesundheit vorlegen müssen. Wegen der Vorschläge war eine Debatte darum entbrannt, ob ältere Menschen im Straßenverkehr ein Risiko darstellen.
Zusätzliche Gesundheitstests für Menschen ab 70 Jahren sind im Entwurf des Parlaments nicht mehr vorgesehen. Die heute beschlossene Reform enthält aber neue Bestimmungen für Fahrprüfungen. Künftig sollen etwa das Fahren bei Schnee und Glätte, die sichere Nutzung eines Handys während der Fahrt und Fahrerassistenzsysteme Teil der Prüfung sein.
Für Fahranfänger soll zudem EU-weit eine Probezeit von zwei Jahren gelten. Den Lkw-Führerschein sollen junge Menschen zudem bereits ab 18 Jahren machen dürfen, bislang liegt das Mindestalter in Deutschland bei 21 Jahren. Jüngere Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer müssen bislang eine zweieinhalbjährige Ausbildung machen.
Mehr als 20.000 Verkehrstote pro Jahr
Ziel der Reform ist es, den Straßenverkehr sicherer zu machen und die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren. EU-Angaben zufolge kommen jedes Jahr mehr als 20.000 Menschen auf den Straßen in der Europäischen Union ums Leben.
Das Gesetz geht nun in die Beratungen zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten, die allerdings erst nach den Europawahlen im Juni aufgenommen werden können. Am Verhandlungstisch sitzen dann die Abgeordneten des neu gewählten Parlaments.