Gérard Depardieu
Player: audioGérard Depardieu wegen sexueller Belästigung vor Gericht

Belästigungsprozess in Paris Anklage fordert Bewährungsstrafe für Depardieu

Stand: 27.03.2025 18:31 Uhr

Gérard Depardieu steht in Frankreich wegen sexueller Belästigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem eine 18-monatige Bewährungsstrafe. Der Schauspieler weist die Vorwürfe zurück.

Im Belästigungsprozess gegen Gérard Depardieu hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die mit einer dreijährigen Bewährungsauflage verbunden ist. Dies würde bedeuten, dass der französische Schauspieler nicht ins Gefängnis müsste, wenn er sich an Auflagen hält. Die Staatsanwaltschaft blieb mit ihrer Forderung deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Haft zurück.

Zu der Verurteilung sollen nach den Willen der Staatsanwaltschaft aber unter anderem noch eine verpflichtende psychologische Betreuung und die Eintragung in das Register für Sexualstraftäter gehören. Zudem forderte die Anklagebehörde eine Geldstrafe von 20.000 Euro. Depardieu soll auch zwei Jahre lang nicht bei Wahlen antreten dürfen.

Staatsanwalt erwartet Gleichbehandlung

Es gehe in dem Fall um sexuelle Übergriffe, betonte Staatsanwalt Laurent Guy in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe die niedrige soziale Stellung der gegen ihn klagenden Frauen und seinen Status als Star ausgenutzt. Man könne ein ausgezeichneter Schauspieler sein, man könne ein ausgezeichneter Familienvater sein, das habe nichts mit den Straftaten zu tun, die man begehen könne, sagte der Staatsanwalt. Er bat das Gericht, Depardieu genauso zu beurteilen wie jeden anderen Angeklagten. 

In dem Prozess haben zwei Frauen - eine Dekorateurin und eine Regieassistentin - dem berühmten französischen Schauspieler vorgeworfen, sie 2021 während der Dreharbeiten zum Film "Les volets verts" (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker an Po, Brüsten und Intimbereich begrapscht zu haben.

Depardieu hat während des Prozesses bestritten, beide Frauen sexuell belästigt zu haben. Im Fall der Dekorateurin räumte er jedoch ein, sie an den Hüften angefasst zu haben, betonte jedoch, dass dies nicht sexuell gemeint gewesen sei. Der Schauspieler räumte auch den Gebrauch vulgärer Sprache ein.

Zeuginnen berichteten von ähnlichen Erfahrungen

Depardieus Verteidigung habe während des Prozesses vor allem eine "Rechtfertigung von Sexismus" geliefert, sagte die Anwältin Claude Vincent, die eine der Klägerinnen vertritt. "Er ist nicht so wie die Rollen, die er gespielt hat. Er ist Gérard Depardieu, und er ist frauenfeindlich." 

Am Vortag hatten vier Zeuginnen ähnliche Erfahrungen mit Depardieu beschrieben wie die Klägerinnen: Grapschereien unter der Unterwäsche, zwischen den Beinen, an den Brüsten, Gestöhne und obszöne Bemerkungen. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 2007 und 2015 und hatten nicht zu Anzeigen geführt. "Mit 20 ist es nicht so einfach, auf eine Polizeiwache zu gehen und gegen Herrn Depardieu Klage einzureichen", sagte eine von ihnen.

Es ist das erste Missbrauchsverfahren gegen den Schauspieler, der jahrzehntelang zu den bekanntesten und beliebtesten Schauspielern Frankreichs zählte. Das Plädoyer der Verteidigung steht noch aus. Der Prozess soll am Donnerstag enden. Mit der Verkündung des Urteils wird erst in einigen Monaten gerechnet.