Urteil des EuGH Pestizid-Mixtur ist kein Geheimnis
Welche Auswirkungen hat Glyphosat? Informationen darüber verweigerten Behörden, weil sie Geheimnisse des Herstellers seien. Zu Unrecht, hat der EuGH jetzt entschieden: Eine EU-Richtlinie sei weitreichender zu verstehen, als die Behörden es taten.
Umweltschutzorganisationen haben gegenüber Zulassungsbehörden grundsätzlich das Recht auf Information über die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt. Behörden können diese Auskunft nicht mit dem Verweis auf Betriebsgeheimnisse der Hersteller verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Umweltschutzorganisationen hatten auf Auskunft über das Unkrautgift Glyphosat und einen für Bienen gefährlichen Stoff verlangt. Die Kläger - darunter die niederländische Greenpeace-Abteilung - beriefen sich auf die EU-Richtlinie zu Umweltangelegenheiten und die darin genannten "Informationen über Emissionen in die Umwelt".
Informationen auch über Pflanzenschutzmittel
Der EuGH entschied nun, dass dieser Begriff nicht nur auf Abgase aus Industrieanlagen oder Kernkraftwerken begrenzt sei: Er umfasse auch "das Freisetzen von Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten" und von deren Wirkstoffen in die Umwelt. Eine gegenteilige Auslegung der Richtlinie verstoße gegen "das Ziel einer möglichst umfassenden Verbreitung von Umweltinformationen".
Der Gerichtshof stellte zudem klar, das der Begriff "Emissionen in die Umwelt" nicht nur "Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort der Emission" umfasst. Die Öffentlichkeit müsse anhand der Informationen auch nachprüfen können, ob die Bewertung der Zulassungsbehörden zu den langfristigen Umweltfolgen eines Pflanzenschutzmittels zutreffend ist. Davon seien auch Studien der Hersteller zu Rückständen der Giftstoffe in der Umwelt betroffen. Die Zulassungsbehörden können diese Informationen nicht mit dem Hinweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verweigern.
Vorinstanz muss erneut über Glyphosat entscheiden
Im Fall der Bienen muss eine niederländische Behörde 84 Dokumente über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln preisgeben. Dem hatte der Chemie-Konzern Bayer, der Inhaber einer großen Zahl dieser Zulassungen ist, widersprochen, weil dies seine Geschäftsgeheimnisse verletze.
Im Streit um Glyphosat muss die untere Instanz erneut entscheiden, ob Greenpeace gegenüber der EU-Kommission Anspruch auf weitere Unterlagen zur Zulassung des Stoffs hat. In den fraglichen Dokumenten sind unter anderem die genaue chemische Zusammensetzung sowie Informationen zur Herstellung des Pestizids enthalten.
(Az. C-673/13P und C-442/14)