Einwanderungspolitik EU verklagt Ungarn wegen Asylgesetz
Die EU-Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn: Das Land weigert sich, seine Asylgesetze europäischem Recht anzupassen. Unter anderem stellt es "Beihilfe zu illegaler Migration" unter Strafe.
Ungarn ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union - weigert sich aber, EU-Recht umzusetzen; zumindest, was die Flüchtlingspolitik anbelangt. Als Konsequenz verklagt die EU-Kommission Ungarns rechtsnationale Regierung nun vor dem Europäischen Gerichtshof.
Konkret geht es in erster Linie um Asylverfahren, die in Ungarn ausschließlich in sogenannten Transitzonen an der Grenze möglich sind. Ungarn hatte im März 2017 begonnen, Flüchtlinge in stacheldrahtumzäunten Containern nahe der Grenze unterzubringen. Sie sind dort unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete Wächter und dürfen die Zonen nicht verlassen, bis über ihren Asylantrag entschieden ist.
Ein Plakat der ungarischen Stop-Soros-Kampagne, das aus Protest mit "Stop Orban" beschmiert wurde, in Budapest.
Kritik an der Lage Minderjähriger
Die EU-Kommission monierte, dies stehe nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht: Asylanträge könnten nirgendwo anders gestellt werden, zudem werde "nur einer begrenzten Zahl von Personen und erst nach übermäßig langen Wartezeiten" Zugang zu den Zonen gewährt. Die Höchstdauer von vier Wochen, die eine Person in einem solchen Lager festgehalten werden kann, werde nicht eingehalten.
Das ungarische Recht sei nicht mit der EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, denn es gewährleiste nicht, "dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden" und enthalte keine Rechtsbehelfsbelehrungen.
Im April hatte die EU-Kommission bereits die Lage minderjähriger Asylbewerber kritisiert. Demnach werden Migranten in Ungarn bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft - in der EU gilt der 18. Geburtstag als Eintritt ins Erwachsenenalter.
Wegen der Transitzonen läuft bereits seit Dezember 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Wird die ungarische Regierung vor dem EuGH verurteilt, droht ihr eine hohe Geldbuße.
"Stop Soros-Paket" kriminalisiert Helfer
Ein weiteres Verfahren leitete die Kommission nun wegen eines Gesetzes ein, das strafrechtliche Konsequenzen für "Beihilfe zur illegalen Migration" vorsieht. Demnach können Personen oder Gruppen belangt werden, die Flüchtlingen ohne Schutzberechtigung helfen, Asylanträge einzureichen oder Migranten helfen, ohne Aufenthaltsrecht in Ungarn zu bleiben. Das Gesetz beschneide das Recht von Asylbewerbern, mit entsprechenden Organisationen zu kommunizieren und von ihnen Unterstützung zu erhalten, erklärte die EU-Kommission.
Das im Juni verabschiedete Gesetzespaket hat den Rang einer Verfassungsänderung und wird auch als "Stop Soros-Paket" bezeichnet - gemeint ist der Milliardär und Stifter George Soros, gegen den die rechtsnationale Regierung seit Jahren Stimmung macht. Die Fidesz-Partei von Regierungschef Viktor Orban verfügt im ungarischen Parlament über eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, eine Stellungnahme zu seinem Gesetz gegen Flüchtlingshelfer abzugeben.