EU-Parlament Mobilitätspaket soll Lkw-Fahrer schützen
Bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer- das ist eines der Hauptziele des Mobilitätspakets. Das EU-Parlament hat darin jetzt die Ruhe- und Rückkehrzeiten neu geregelt.
Vier Jahre wurde heftig über das "Mobility Package" gestritten. Dass nun eine große Mehrheit der EU-Parlamentarier dafür stimmte, freut Ismael Ertug besonders. Der deutsche SPD-Politiker hat für die Sozialdemokratische EU-Fraktion an dem Paket mitgearbeitet.
Ich denke wir haben in den vergangenen zehn Jahren immer deutlicher gesehen, dass der grenzüberschreitende Straßengütertransport zu einer großen Grauzone geführt hat, zu einem System, das auf Sozialdumping, Ausbeutung der Fahrer und Niedrigpreisen beruht. Das nun verabschiedete Mobilitätspaket ist ein großer Schritt zu wirklichen Verbesserungen oder Korrekturen dieser Situation.
So wird die so genannte Kabotage eingeschränkt, das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen.
Rückkehrpflicht für Lkw-Fahrer
Stärker vorgehen will man auch gegen Scheinfirmen, die nur auf dem Papier existieren, während Fahrer und Lkw - de facto heimatlos - in Europa unterwegs sind. Deshalb wird es künftig eine Rückkehrpflicht geben, erklärt Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der Unions-Gruppe im EU-Parlament:
Die Lkw sollen jetzt alle acht Wochen zurück in das Heimatland. Zudem müssen die Fahrer auch die Möglichkeit haben, alle vier Wochen in ihr Heimatland zurückzukehren, damit sie nicht die Zeit permanent im und am Lkw verbringen."
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist eines der Haupziele im Mobilitätspaket.
Gieseke erklärt, dass ein wichtiger Punkt das Kabinenschlafverbot sei. Das heiße, dass die Ruhezeit am Wochenende nicht in der Kabine verbracht werden dürfe, sondern in einer ordentlichen Unterkunft. "Ein Hotel, eine Herberge, aber eben nicht dauerhafte Übernachtung im Lkw, um da eben auch die Arbeitsbedingungen für die Fahrer zu verbessern", erläutert der EU-Parlamentarier.
Auflagen für Kleinlastwagen werden kontrolliert
Neu ist, dass der Anwendungsbereich der Verordnungen und Richtlinien nun auch auf Klein-Lkw ausgeweitet wird. So gibt es bisher für Transporter der Sprinterklasse bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht so gut wie keine Sozialauflagen oder Fahrverbote, beispielsweise am Wochenende.
Bei den Kleintransportern ändert sich, dass sie dann auch an die rechtlichen Vorgaben gebunden sind. Sie müssen die Ruhezeiten einhalten. Die müssen dann auch regelmäßig in das Heimatland zurückfahren. Sie werden sozusagen überwacht. Das ist eine Verbesserung der Arbeitssicherheit, weil man natürlich nicht will, dass so ein Kleintransporter 16 Stunden auf der Autobahn unterwegs ist. Das werden wir in Zukunft unterbinden durch die neue Regelung.
Die Einhaltung der Ruhezeiten gilt in einigen EU-Ländern wie Deutschland auch jetzt schon für die Kleintransporter. Allerdings müssen die Fahrer dies bisher nur handschriftlich dokumentieren. Ab Juli 2026 sollen aber auch für die leichten Nutzfahrzeuge digitale Tachografen zur Pflicht werden.