Kritik an EU-Plänen Was bringt ein neues Trucker-Gesetz?
Kaum Kontrollen, kaum Hotels in der Nähe der Parkplätze: Deutsche Verbände kritisieren die neuen EU-Pläne für Lkw-Fahrer. Das Schlafverbot in Kabinen sei ohnehin schon geregelt.
Schlechter Lohn, weder richtiges Bett noch Dusche, dafür aber wochenlange Fahrten ohne Heimaturlaub? Damit soll für Lkw-Fahrer in der EU Schluss sein. Die EU-Staaten wollen Fernfahrer besser vor Ausbeutung und Lohn-Dumping schützen. Darauf haben sich die EU-Verkehrsminister nach zähen Verhandlungen geeinigt. Das Gesetzespaket müssen die Mitgliedstaaten jetzt allerdings noch mit dem EU-Parlament aushandeln.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Der wichtigste Punkt: Für gleiche Arbeit am gleichen Ort soll auch gleicher Lohn gelten. Ab 2024 sollen deshalb Grenzübertritte und die Orte der Lkw-Beladung mit einem sogenannten intelligenten Fahrtenschreiber automatisch überwacht werden, zehn Jahre früher als bisher geplant.
Die wöchentlichen Ruhezeiten sollen die Fernfahrer nicht mehr in ihren Führerkabinen verbringen, sondern zum Beispiel im Hotel. Nach einer normalen neun- bis zehnstündigen Schicht dürfen die Fahrer aber weiterhin in ihren Kabinen übernachten.
Außerdem soll eine Kern-Wochenarbeitszeit von fünf Tagen gelten. Darüber hinaus sollen die Fahrer das Recht bekommen, spätestens alle vier Wochen nach Hause zu dürfen. Spezielle Ausnahmen soll es aber weiterhin geben.
Kritik an fehlenden Kontrollen
Der deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) kritisiert das geplante Gesetzespaket zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Fernfahrer. Hauptgeschäftsführer Frank Huster sagte gegenüber dem WDR: "Wir sind nicht der Auffassung, dass es per se Dumping gab. Es gab Wettbewerbsvorteile, die von einigen Staaten ausgenutzt werden konnten, das ist aber im Rahmen der EU legitim."
Huster warnt davor, noch ein Gesetz zu verabschieden, ohne ausreichende Kontrollen einzuführen. Schon bisher sei es verboten, dass Fahrer wochenlang in ihren Fahrzeugen lebten. Solche miserablen Arbeitsbedingungen seien eine Folge mangelnder Kontrollen und nicht mangelnder Gesetze. "Im Grunde hat der Verkehrsministerrat jetzt noch weitere Gesetze geschaffen. Wenn diese auch nicht eingehalten werden, kommen wir keinen Schritt weiter."
Die neuen Standards für Kraftfahrer sollen auch überfüllte Autobahnparkplätze beseitigen.
Bereits 2017 Urteil zu Pausenzeiten
Tatsächlich hatte bereits im Dezember 2017 der Europäische Gerichtshof zu den Pausenzeiten der Fernfahrer geurteilt: Fahrer dürfen die vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht in ihrer Kabine verbringen.
Doch reichen die Kontrollen in den Mitgliedsstaaten nicht aus. In Deutschland beispielsweise gebe es zu wenig Personal in den Kontrollbehörden, kritisiert Marcus Hover vom Verband Verkehrswirtschaft und Logistik in Nordrhein-Westfalen. Ein Anfang sei es aber, dass das Bundesamt für Güterverkehr im neuen Jahr 300 zusätzliche Stellen schaffen will.
Huster sieht weitere Probleme in der konkreten Umsetzung: "Wenn man sich die Parksituation heute schon anschaut: Hotelkapazitäten und andere Kapazitäten sind in der Nähe eines Parkplatzes nicht vorhanden."
Das sieht Wolfgang Westermann, Vorsitzender vom Bund Deutscher Berufskraftfahrer (BDBK), ähnlich. "Da kommen natürlich zusätzliche Kosten auf die Unternehmer zu und sie haben einen erhöhten logistischen Aufwand, weil sie Hotelzimmer für ihre Fahrer suchen müssen."