EU-Nachzahlungsforderung an Großbritannien Wenig Verständnis für Camerons Protest
Wütend hatte Großbritanniens Premier Cameron auf die Rechnung aus Brüssel reagiert. Doch bei der EU-Kommission versteht man die ganze Aufregung nicht. Die Nachforderung von 2,1 Milliarden Euro sei längst bekannt gewesen.
Die EU-Kommission hat ihre Nachforderung von rund 2,1 Milliarden Euro an Großbritannien verteidigt. Die EU-Staaten hätten bereits Mitte Oktober gewusst, welche Forderungen auf sie zukommen würden, sagte EU-Haushaltskommissar Jacek Dominik in Brüssel. "Ich war überrascht von der Reaktion, weil es bis zu diesem Moment keinerlei Signal aus der britischen Verwaltung gab, dass sie ein Problem mit dieser Zahl haben", sagte Dominik.
Bekanntes Verfahren
Premier David Cameron betonte erneut, Großbritannien werde den von der EU geforderten Milliardenbetrag nicht zahlen. Cameron hatte bereits beim EU-Gipfel vergangene Woche wütend auf die Rechnung aus Brüssel reagiert und eine Zahlung zum 1. Dezember ausgeschlossen. London soll den Milliardenbetrag wegen seiner unerwartet hohen Wirtschaftsleistung für das EU-Budget nachzahlen. EU-Kommissar Dominik erklärte, die EU-Staaten seien sich über mögliche Nachzahlungen im Klaren gewesen. Das entsprechende Verfahren sei seit Jahren unverändert.
Wenn London das Geld nicht Anfang Dezember überweise, erhalte die Regierung einen Brief aus Brüssel mit der Bitte um Erläuterungen, so Dominik: "Wenn es in den kommenden Wochen und Monaten keine Verbesserung gibt, dann wird ein Moment kommen, wenn die Kommission mit der Verhängung eines Bußgeldes für späte Zahlung beginnen wird."
Kein Aufschub für Großbritannien
Einen Zahlungsaufschub schloss Dominik mit Blick auf die geltenden Regeln aus. Bei einer Überarbeitung der Regeln stünde indes auch der seit 1984 geltende Abschlag für Großbritannien, der sogenannte Britenrabatt zur Disposition.
Dominik wies darauf hin, dass der Rabatt im kommenden Jahr großzügiger ausfallen werde. Im vergangenen Jahr hatte er laut EU-Kommission 4,3 Milliarden Euro betragen.