Bonitätsprüfung für Wohnungssuche Ohne Schufa geht's nicht - oder doch?
Viele Wohnungssuchende glauben irrtümlich, dass sie zum Besichtungstermin die Schufa-Auskunft brauchen. Weit vor Vertragsabschluss zahlen sie bereitwillig für das Zertifikat. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Deutschlands größtes Wohnungsportal lässt in seinem Werbevideo keinen Zweifel aufkommen: Ohne Schufa-Auskunft gehe nichts, so die Botschaft. "Wenn du dich für ein Haus oder eine Wohnung interessierst, solltest du dieses Dokument so früh wie möglich im Bewerbungsprozess vorlegen. Am besten bereits beim oder vorm Besichtigungstermin", heißt es in einem Video von ImmoScout24. Und praktischerweise ist sie auch gleich auf der Internetseite des Portals erhältlich - für knapp 30 Euro. "Denn eine positive Schufa-Auskunft signalisiert finanzielle Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit", wirbt ImmoScout24 weiter.
Schufa darf erst bei Vertragsabschluss ins Spiel kommen
Die Hamburgerin Viktoria-Luise Könecke sucht seit drei Monaten eine Wohnung. Gerade hat sie sich wieder eine angeschaut. "Das war hier direkt in dem Haus Nummer 13. Eine Wohnung zum Innenhof hin und zwei Zimmer. Mit minikleinem Badezimmer, relativ dunkel. Küche hätte man einbauen müssen." Einen Schufa-Bonitätscheck, um als Mieterin ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen? Klar brauche man den, davon ist sie überzeugt. "Die meisten verlangen den tatsächlich schon bei der Besichtigung."
Das glauben wahrscheinlich viele, die in Deutschland eine Wohnung suchen - und zahlen deshalb einmal oder gar mehrmals für einen aktuellen Schufa-Bonitätscheck. Was kaum einer weiß: Eine solche Auskunft bereits zur Wohnungsbesichtigung zu verlangen, ist schlicht illegal. Das sei erst erlaubt, wenn der Mietvertrag quasi schon auf dem Tisch liege, sagt Philipp Stroh von der Berliner Datenschutzbehörde. "Erst wenn sich dann für eine bestimmte Person entschieden wird vermieterseitig, dann dürfen auch Angaben dazu abgefragt werden, welche Einkommen vorhanden sind und ob die Bonität besteht, um die Wohnungen sich leisten zu können."
Zuletzt 2018 haben das die Behörden bundesweit in einem Papier eindeutig festgehalten. "Wir sind als Datenschutz-Aufsichtsbehörden sehr selbstbewusst, dass wir da eigentlich auf der absolut sicheren Seite stehen mit unseren Rechtsansichten", sagt Datenschützer Stroh.
"Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot"
Dass man das Schufa-Papier eigentlich nicht gleich braucht, steht zwar auch auf der Seite von ImmoScout24 - aber deutlich weniger prominent. Nicht erstaunlich, wenn man weiß, dass das Wohnungsportal zusammen mit der Schufa viel Geld verdient an solchen Auskünften. Seit einiger Zeit kann man ab 60 Euro aufwärts die Schufa-Auskunft bei ImmoScout24 sogar im Abo beziehen - zusammen mit einem exklusiven Zugang zu Wohnungsanzeigen. "Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot", so sieht es der Hamburger Mieterverein.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht jetzt rechtlich vor gegen ImmoScout24, nachdem er durch die Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" darauf aufmerksam wurde. Der Vorwurf unter anderem: Es sei Irreführung, wenn behauptet wird, man brauche die Schufa-Auskunft schon zur Wohnungsbesichtigung. "Deswegen haben wir die Werbeaussage, die sich darauf bezieht, von Immoscout mit einer Abmahnung angegriffen", sagt Verbraucherjurist Heiko Dünkel. "Und wir wollen jetzt, dass Immoscout sich verpflichtet, diese Werbeaussage künftig nicht mehr zu verwenden."
ImmoScout24 sieht sich im Recht. Man wolle nur Angebot und Nachfrage zusammenbringen, heißt es vom Unternehmen. Es gehe darum, für alle "einen sinnvollen, stabilen Wohnungsmarkt zu schaffen". ImmoScout-Geschäftspartner Schufa indes sieht sich nicht in der Pflicht. "Die werblichen Aussagen", teilt die Schufa schriftlich mit, "liegen im Verantwortungsbereich unserer Kooperationspartner".