Ein Ehepaar radelt an blühendem Löwenzahn vorbei.

Steuerklassen-Kombi fällt weg Welche finanziellen Vorteile Ehepaare noch haben

Stand: 18.10.2024 11:11 Uhr

Die Reform der Steuerklassen wird sich in einigen Jahren auf die Nettoeinkommen von Ehepaaren auswirken. Trotzdem lohnen sich Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften weiterhin - auch finanziell.

Von Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion

Die Ampel-Regierung hat die Reform des Systems der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Für Verheiratete oder Personen in einer Lebenspartnerschaft fällt dann die Möglichkeit weg, die Steuerklassen so zu wählen, dass im laufenden Jahr mehr Netto vom Brutto übrigbleibt. Eine Reihe von finanziellen Vorteilen bleiben aber erhalten.

"Es gibt eine ganze Reihe von Vorteilen", Andreas Braun, HR, zur Ehe aus steuerlicher Sicht

tagesschau24, 18.10.2024 09:00 Uhr

Steuerklasse 4 mit Faktor ab 2030

In Sachen Steuerklassenwahl sind sie in rund fünf Jahren aber eingeschränkt, wie Steuerexperte Fabian Walter erklärt: "Im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes ist geplant, dass zum 1.1.2030 die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen", so Walter. Dann wird die oft gewählte Kombination der Steuerklassen 3 und 5 bei Paaren nicht mehr möglich sein, denn beide sollen dann in die Steuerklasse 4 mit Faktor überführt werden, so Walter: "Der Faktor der Steuerklasse 4 wird dann zum 1.1.2030 dem Arbeitgeber automatisch als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt."

Die bis dahin noch mögliche Kombination der Steuerklassen 3 und 5 hat bedeutet innerhalb des Steuerjahres für viele Paare ein höheres gemeinsames Einkommen. Nämlich dann, wenn einer der Partner, der besser verdient, die Steuerklasse 3 wählt und der andere die Steuerklasse 5.

Mehr Netto vom Brutto im laufenden Jahr

Der Steuervorteil ergibt sich dadurch, dass beim Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber vornimmt, der Grundfreibetrag vom Lebenspartner, der in der Regel dann die Steuerklasse 5 hat auf den Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 3 übertragen wird. Dadurch werden bei diesem zwei Grundfreibeträge berücksichtigt. Und damit wird das oft höhere Gehalt weniger stark mit Lohnsteuer belastet. 

Das ist bei der Neuregelung nicht mehr möglich, so Tobias Ernst vom Lohnsteuerhilfeverein: "Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor ist die Einkommensteuerschuld bis auf wenige Euro exakt so, wie sie am Jahresende wäre, wenn ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben müsste". Damit können Eheleute und Lebenspartner auch nicht mehr mit einer nennenswerten Steuererstattung nach der Steuererklärung rechnen. Es drohen aber vor allem keine Steuernachzahlungen mehr, so Ernst, "die Einkommensteuerschuld wird über die Lohnsteuer quasi schon über das Jahr auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt".

Dennoch müssen sich viele Betroffene ab dem Jahr 2030 darauf einstellen, dass die monatlichen Nettoeinkünfte zunächst niedriger ausfallen.

Ehegatten-Splitting bleibt erhalten

Weiterhin lohnt es sich aber auch bei der Einkommenssteuer, verheiratet zu sein oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Steuern zu zahlen. Denn die so genannte Splitting-Tabelle sorgt dafür, dass Paare insgesamt weniger Steuern zahlen. Und das bleibt auch nach der Steuerklassenreform so, meint Tobias Ernst: "Die Abschaffung gewisser Lohnsteuerklassen bedeutet nicht die Abschaffung des Ehegattenvorteils, etwa anderes ist das Splitting nicht."

Und darüber hinaus kommen Paare in den Genuss weiterer Vorteile, in Sachen Steuern und darüber hinaus. Zum Beispiel bei der Kapitalertragssteuer. Denn man kann den Sparerfreibetrag des Partners zum Beispiel flexibel mit nutzen. Er liegt bei Alleinstehenden bei 1.000 Euro, Verheiratete können 2.000 Euro von der Kapitalertragssteuer freistellen.

Höhere Freibeträge beim Erben und Schenken

"Und im Gegensatz zu Paaren, die nicht verheiratet sind, gibt es auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Vorteile", erklärt Steuerfachmann Walter, "hier ist nämlich ein Freibetrag von 500.000 Euro statt nur 20.000 Euro vorgesehen, und zwar alle zehn Jahre".

Solange es die Steuerklassenkombination 3 und 5 für Paare noch gibt, können diese die Wahl auch nutzen, um höhere "Entgeltersatzleistungen" zu bekommen, das sind etwa Arbeitslosengeld oder Elterngeld. "Diese Leistungen berechnen sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens. Und das Nettoeinkommen ist ja umso größer, umso kleiner der Lohnsteuerabzug ist", so Tobias Ernst vom Lohnsteuerhilfeverein. Wer also seine Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes oder bei drohender Arbeitslosigkeit wechselt, kann damit den Bezug der Leistungen erhöhen.

Vorteile bei der Kranken- und Rentenversicherung

Auch abseits von Steuervorteilen macht sich die besiegelte Partnerschaft weiterhin bezahlt. Ehepartner können bei gesetzlichen Krankenkassen kostenlos mitversichert werden, wenn sie unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben oder kein eigenes Einkommen haben. Auch Kinder, die minderjährig oder in der Ausbildung sind, können kostenlos familienversichert sein.

Bei der gesetzlichen Rente haben Ehepartner Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie bis zum Tod ihres Partners verheiratet waren. Solange es die Steuerklassen 3 und 5 noch gibt, können Witwer im laufenden und folgenden Jahr die Steuerklasse 3 nutzen

Bei einer Scheidung findet ein Versorgungsausgleich der Eheleute statt, die den schlechter verdienenden Partner während der Ehe bevorteilt, denn die Rentenanwartschaften beider Partner bis zu Scheidung werden zur Hälfte aufgeteilt.

Sondertarife bei Versicherungen

Und nicht zuletzt kommen Eheleute oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oft in den Genuss günstiger Verträge bei Versicherungen. Bei der Auto- Haftpflicht-, oder Hausratversicherung gibt es zumeist Sondertarife für sie.

Es bleibt also auch finanziell attraktiv, in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe zu leben, auch nach der geplanten Reform des Steuerklassensystems. Das ändert natürlich nichts daran, dass der Grund für eine feste Verbindung zwischen zwei Menschen in den allermeisten Fällen nicht das schnöde Geld ist.