Haustier-Trend Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
Die Kommunen haben im vergangenen Jahr etwa 414 Millionen Euro aus der Hundesteuer eingenommen - so viel wie noch nie. Wer einen Hund hat, muss außerdem deutlich mehr für Futter und Tierarztbesuche zahlen.
Nicht zuletzt der Trend zur Anschaffung eines Hundes während der Corona-Pandemie hat dem Staatshaushalt zusätzliche Millionen eingebracht. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, nahmen die öffentlichen Kassen im vergangenen Jahr rund 414 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein - ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Im Jahr 2021 hatten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer noch auf 401 Millionen Euro belaufen. Bereits in den vergangenen Jahren waren sie durchgehend gestiegen, im Zehn-Jahresvergleich sogar um 44 Prozent: 2012 brachte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden noch 288 Millionen Euro ein.
Höhe der Steuer unterscheidet sich
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, über deren Höhe und Ausgestaltung die Kommunen entscheiden. Vielerorts hängt der Betrag, den die Hundebesitzer entrichten müssen, nicht nur von der Anzahl der Hunde im Haushalt ab, sondern beispielsweise auch von der Hunderasse.
So fallen etwa für die Haltung eines sogenannten Listenhundes, für die es besondere Regeln gibt, in Frankfurt am Main pro Jahr 900 Euro Hundesteuer an. Die Hundesteuer für ungefährliche Hunde liegt dagegen bei 102 Euro pro Jahr. Zu den Listenhunden gehören etwa Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Bulldogs oder Rottweiler.
Hohe Kosten für Futter und Tierarzt
Besitzer von Hunden und Katzen hat im vergangenen Jahr eine besonders hohe Teuerung beim Futter belastet. Im Jahr 2022 stiegen die Kosten für Futter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr 11,8 Prozent. Die Gesamtteuerung lag im gleichen Zeitraum bei 6,9 Prozent.
Auch Tierarztbesuche haben sich deutlich verteuert: Tierärztliche Dienstleistungen waren im August 2023 um 27,2 Prozent teurer als ein Jahr zuvor - eine Folge der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) Ende November 2022.