Gebäudeenergiegesetz Grüne fordern soziale Förderung bei Heizungstausch
Die Debatte über das geplante Gebäudeenergiegesetz geht weiter. Auch die Grünen wollen den Gesetzentwurf ändern: Sie fordern eine soziale Staffelung bei der Förderung, Sachsens Umweltminister eine Senkung der Altersgrenze bei Ausnahmen.
Die Grünen im Bundestag haben für den Heizungstausch ein Konzept über eine stärkere soziale Staffelung mit einer höheren staatlichen Förderung vorgelegt. Die finanzielle Förderung solle vor allem für Geringverdiener deutlich ausgeweitet werden, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge auf einer Fachtagung der Grünen in Berlin.
"Menschen mit wenig Einkommen erhalten mehr Förderung als diejenigen mit hohen Einkommen." Der Vorschlag geht deutlich über den der Bundesregierung hinaus.
Bis zu 80 Prozent Förderung für Geringverdiener
Die Grünen-Fraktion schlägt vor, dass es beim Tausch einer alten, mit fossilen Energien wie Öl oder Gas arbeitenden Heizung gegen eine neue klimafreundliche eine sozial gestaffelte Förderung geben soll - zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent der Investitionssumme und dem maximal 20-prozentigen Klimabonus.
Diese Maximalförderung könne insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen, klimafreundlichen Heizung betragen. Von ihr sollten Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr profitieren.
Zuschuss von Haushaltseinkommen abhängig
Der Fördersatz soll stufenweise sinken, je mehr das Einkommen steigt. Menschen mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten erhalten.
Die geplante ergänzende Kreditförderung für den Heizungsumstieg über die staatliche Förderbank KfW wollen die Grünen ebenfalls an sozialen Kriterien ausrichten. "Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sind entsprechend günstiger, je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ausfällt." Zur Höhe der Kosten und der Finanzierung steht im Grünen-Papier nichts.
Mützenich sieht Bedarf zur Nachbesserung
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, begrüßte zwar das Konzept, sieht aber noch Ansätze für Verbesserungen. Er sei ein bisschen irritiert von den Förderbestandteilen, sagte er nach einem Treffen der SPD-Fraktionsvorsitzenden aus Bund und Ländern in Mainz.
Die Maximalförderung könne nicht bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr aufhören, sagte er. Es gebe Menschen, die über ein höheres zu versteuerndes Einkommen verfügten und trotzdem große finanzielle Herausforderungen hätten.
"Mir geht es eher darum, genau die Mitte der Gesellschaft zu erreichen", sagte Mützenich weiter. Im Blick habe er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien, die sich für Wohneigentum entschieden hätten und über ein Jahreseinkommen von vielleicht 50.000 bis 60.000 Euro verfügten.
Habeck hält an Plänen zum Heizungstausch fest
Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich bereits für eine stärkere soziale Staffelung bei der Förderung des Heizungstauschs ausgesprochen. Er konnte sich damit in der Bundesregierung aber nicht durchsetzen.
Die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch verteidigte der Grünen-Politiker dennoch. Die Politik müsse Probleme lösen und sie beherzt angehen - "auch wenn es schwierig ist und wehtut", sagte er.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.
Sachsen will Altersgrenze für Ausnahme senken
Bei einer Abstimmung über das geplante Gesetz im Bundesrat will sich das Bundesland Sachsen dafür einsetzen, die Altersgrenze von 80 Jahren für eine Ausnahmeregel deutlich zu senken.
Energie- und Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) wies im MDR darauf hin, dass es in Sachsen überdurchschnittlich viele ältere Menschen gebe, die nicht so viel auf der hohen Kante hätten. Auch die Einkommen seien im Freistaat niedriger. Deswegen wolle man, dass die Altersgrenze auf das Renteneintrittsalter gesenkt werde.
Bisher sieht der Gesetzentwurf vor, dass Heizungsbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, von der Tauschpflicht befreit sind.