Gerichtsurteil EuGH stärkt Rechte von Reisenden bei Insolvenz
In der Corona-Pandemie sagten viele Touristen ihre Pauschalreisen ab. Einige Veranstalter rutschten in die Insolvenz und die Verbraucher gingen leer aus. Es besteht aber trotzdem Anspruch auf Entschädigung, entschied der Europäische Gerichtshof.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil den Anspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen.
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird".
Fälle in Belgien und Österreich
Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände" von ihrer Reise zurückgetreten seien.
Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich. In beiden waren die Betroffenen wegen der Coronapandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent.
Richter widersprechen Versicherern
Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht.
Sofern die Reisenden vor dem Eintritt der Insolvenz nicht bereits eine vollständige Erstattung wegen des Reiserücktritts erhalten hätten, stehe diese ihnen zu. Denn EU-Recht sehe vor, dass Reisende im Fall eines Rücktritts wegen "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände" alle getätigten Zahlungen erstattet bekommen. "Diesem Anspruch würde seine praktische Wirksamkeit genommen", sollte die Versicherung in den vorliegenden Fällen nicht zahlen müssen.
Urteil maßgeblich für nationale Gerichte
Zum aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht. In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.