Pläne der EU Strengere Regeln fürs Online-Shopping
Gerade auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder ebay werden Artikel angeboten, die als gefährlich gelten - etwa, weil sie Schadstoffe enthalten. Eine neue EU-Verordnung soll das künftig unterbinden.
Die Einigung war überfällig. Nicht erst seit der Corona-Pandemie boomt das Online-Shopping, während die Verbraucherrechte weitgehend noch aus Offline-Zeiten stammen. Nun wird es auch beim Einkaufen im Internet deutlich mehr Sicherheit geben, freut sich die Grüne Europa-Abgeordnete Anna Cavazzini. Sie ist Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
"Verbraucherinnen und Verbraucher werden in der Zukunft vor allem beim Online-Shopping noch stärker geschützt, denn da wurden wichtige Regelungslücken geschlossen", so Cavazzini. "Also das neue Gesetz passt den Verbraucherschutz jetzt endlich der Online-Welt an."
Die bestehende Richtlinie zur Produktsicherheit stammt noch aus dem Jahr 2001. Sie der digitalen und technologischen Entwicklung anzupassen war eine hochkomplexe Aufgabe, sagt die Brüsseler CDU-Politikerin Marion Walsmann, die für das EU-Parlament die Verordnung mitverhandelte.
Zwei Tage Frist für gefährliche Produkte
Man habe zunächst aus der Richtlinie eine Verordnung gemacht, so Walsmann. "Es wird also europaweit nun eine einheitliche Regelung dafür sorgen, dass Produkte viel schneller vom Markt genommen werden, wenn sie nicht sicher sind."
Online-Marktplätze müssen beispielsweise als gefährlich eingestufte Produkte künftig innerhalb von zwei Arbeitstagen entfernen, erklärt Walsmann. Für besonders wichtig hält sie, dass die neue EU-Verordnung zu Produktsicherheit nun für deutlich mehr Handelsgüter - wie auch Möbel, Textilien oder Kinderbetreuungsartikel - gilt.
Es gebe bereichsbezogene Regelungen für Puppenbetten - "weil das sind Spielzeuge." Aber für Kinderbetten gebe es die nicht. "Und jetzt kann man darüber philosophieren, was gefährlicher ist", so Walsmann. Deshalb schließe man mit der Verordnung diese Regelungslücken.
Verbindliche Regeln für Rückrufe
Künftig müssen Online-Marktplätze für Verbraucher und Aufsichtsbehörden eine zentrale Anlaufstelle für Produktsicherheit einrichten. Außerdem muss von den Betreibern sichergestellt werden, dass die Händler, die auf ihren Plattformen tätig sind, die von ihnen angebotenen Artikel kennen.
Gleichzeitig werden auch die Rückrufverfahren erstmals verbindlich geregelt, erklärt René Repasi. Er sitzt für die SPD im Europaparlament und ist deren Sprecher für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: "Jetzt ist klar, dass - wenn ein Rückruf stattfindet - Verbraucherinnen und Verbraucher entweder eine Reparatur verlangen können, einen Wertersatz oder ein neues Gerät." Eine der drei Alternativen müsse durchgeführt werden.
Konkrete Verantwortliche sollen bestimmt werden
Viele potenziell gefährliche Produkte stammen aus Drittländern und gelangen über Online-Marktplätze wie Amazon, ebay oder Alibaba auf den EU-Markt. Deshalb verlangt die neue Regelung, dass für Produkte, für die es in der EU keinen Hersteller oder Importeur gibt, eine verantwortliche Person benannt wird. Diese muss die Produktsicherheit gewährleisten und im Schadensfall haften.
Neben dem Haftungsrecht gibt es künftig auch die Möglichkeit, Verstöße gegen die neue Verordnung mit Strafzahlungen zu ahnden. Allerdings macht die Neuregelung keine europaweit einheitlichen Vorgaben für solche Sanktionen - sondern formuliert nur sehr vage, dass diese abschreckend sein sollen.