Beschluss des Bundeskabinetts Wie funktioniert die Entlastung bei den Heizkosten?
Die Ampel-Regierung hat die Entlastung vieler Mieter bei der CO2-Abgabe beschlossen. Wie sehen die Pläne im Einzelnen aus?
Worum geht es bei der Heizkostenentlastung?
Der Entwurf für das "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz" regelt, wie die Mehrbelastungen, die für den Verbrauch von Heizöl und Erdgas in Gebäuden anfallen, zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Derzeit können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben.
Was ist eigentlich der CO2-Preis?
Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emission von Kohlendioxid (CO2) erhoben, um diese klimaschädlichen Emissionen zu senken. Derzeit gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.
Wie sollen die Kosten aufgeteilt werden?
Für die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten. Die beste Stufe umfasst Immobilien, in denen weniger als zwölf Kilogramm CO2 im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für das Heizen emittiert werden. Das entspricht laut dem Bundeswirtschaftsministerium dem "sehr effizienten Standard EH 55", also dem "KfW Effizienzhaus 55". Hier müssen laut dem Gesetzentwurf die CO2-Kosten vollständig vom Mieter getragen werden.
In die schlechteste Stufe fallen Gebäude, in denen 52 Kilogramm CO2 oder mehr im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für das Heizen ausgestoßen werden. Hier müssen 90 Prozent der CO2-Kosten vom Vermieter und lediglich zehn Prozent von den Mietern übernommen werden.
Wie viel CO2 entsteht bei der Verbrennung von Erdgas und Heizöl?
Bei der Verbrennung von einem Kubikmeter Erdgas entstehen rund zwei Kilogramm CO2, bei einem Liter leichtem Heizöl rund 2,9 Kilogramm.
Wie stark hat der CO2-Preis bisher die Kosten der Mieter erhöht?
Der Mieterbund geht nach früheren Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Erdgas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 dürften die Mehrkosten danach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl steigen. Um diese Kosten geht es bei der Aufteilung.
Wie groß dürfte die Entlastung in der Praxis ausfallen?
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr alleine tragen. In einer ebenso großen Wohnung der am wenigsten effizienten Stufe, so mit besonders hohem Energieverbrauch, würden Mieter rund 16 Euro pro Jahr und Vermieter rund 140 Euro zahlen.
Wie wird die Höhe des CO2-Ausstoßes eines Gebäudes ermittelt?
Die nötigen Daten zum Kohlendioxid-Ausstoß sollen Mieter und Vermieter über die Heizkostenabrechnung erfahren, die Aufteilung soll selbstständig zwischen den Mietparteien erfolgen. "Behörden oder private Dritte müssen nicht hinzugezogen werden", teilte das Ministerium mit.
Welche Ausnahmen gibt es?
Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können.
Auch bei Immobilien in sogenannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt, sollen Vermieter weniger stark belastet werden.
In manchen Gebieten haben Hauseigentümer bei der Energieversorgung nicht die Wahl und müssen eine Versorgung über örtliche Fernwärmenetze akzeptieren - auch das soll ihren Anteil mindern.
Bei Häusern wie Geschäftsgebäuden, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten zunächst hälftig aufgeteilt werden.
Ab wann soll die neue Regelung gelten?
Das Gesetz soll ab Beginn des neuen Jahres gelten und auf alle Abrechnungszeiträume angewendet werden, die an oder nach diesem Tag beginnen.
Was sagt die Bundesregierung?
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) lobte die Neuregelung als sozial gerecht. Je schlechter ein Gebäude gedämmt sei, desto weniger könnten Mieter gegensteuern. "Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren." Wo ein Gebäude einsortiert werde, könne mit einer "ganz einfachen Rechenoperation" aus der Abrechnung ermittelt werden, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte, die nun gefundene Regelung sei eine Übergangslösung. "Wir werden sie deshalb auf ihre Wirkung hin evaluieren und daran arbeiten, Energieausweise als Grundlage für das Modell heranzuziehen."
Welche Kritik gibt es an den Plänen?
Mietervertreter fürchten, dass auch die Kosten einer möglichen Sanierung, mit der Vermieter ihren Anteil senken könnten, am Ende an die Mieter weitergegeben werden.
Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marco Luczak (CDU), bezeichnete den Vorschlag als "Mogelpackung". Es sei ungerecht, dass bei der Aufteilung der Kosten nicht der energetische Zustand des Gebäudes relevant sein soll, sondern die Menge des verbrauchten Brennstoffes. Das bestrafe Eigentümer, die ihre Gebäude bereits saniert hätten. "Denn wie viel Brennstoff verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren wie der Anzahl der Nutzer und den Witterungsbedingungen ab, die regional sehr unterschiedlich sind", erklärte Luczak. "Es besteht auch die Gefahr, dass kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden sind, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen. Sie werden künftig noch schwerer eine Wohnung finden, weil sie bei der Auswahl der Vermieter durchs Raster fallen."
Wie geht es nun weiter?
Das Gesetz hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Nun muss der Bundestag noch zustimmen.