Ein Saftkarton und eine Wasserflasche mit geöffneten Deckeln stehen auf einem Tisch.

EU-Verordnung Befestigte Deckel ab heute Pflicht

Stand: 03.07.2024 07:31 Uhr

Er mag bisweilen nerven - der Deckel, der fest mit der Flasche verbunden ist. Doch seit heute ist er in Deutschland Pflicht. Grund dafür ist eine EU-Verordnung, mit der der Plastikmüll in der Umwelt reduziert werden soll.

Im Sinne des Umweltschutzes sind in Deutschland ab heute lose Verschlusskappen bei bestimmten Flaschen und Getränkeverpackungen verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern. Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkebehälter sind nach Angabe des Bundesumweltministeriums von der Pflicht des verbundenen Deckels ausgenommen. 

Grund für die neue Regel ist eine EU-Richtlinie, mit der der Plastikmüll in der Umwelt reduziert werden soll. Diese bezieht sich auf eine Studie, wonach Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören. 

Dreijährige Übergangsfrist vorbei

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen die Deckel bereits. Denn die Verordnung, die die Vorgaben in Deutschland regelt, trat nach Angabe des Umweltbundesamts (UBA) am 3. Juli 2021 in Kraft mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Diese endet nun.

Seit der Einführung der Regelung hätten viele Unternehmen ihre Getränke nach und nach umgerüstet, "um ab dem 3. Juli 2024 die neuen Anforderungen zu erfüllen", heißt es aus dem UBA. Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, können laut Umweltministerium (BMUV) ohne zeitliche Begrenzungen abverkauft werden. 

Umweltministerium: Verbraucher sind genervt

Bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern herrscht allerdings Unmut über die neuen Verpackungen, etwa weil sie beim Trinken stören. "Dem BMUV ist bekannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen", teilte ein Sprecherin des Ministeriums mit. Das Ziel der Richtlinie sei es jedoch, die Umwelt durch geringfügige Maßnahmen zu schützen. Deswegen seien die befestigten Deckel bei bestimmten Getränkebehältern erforderlich.

Bislang liegen weder dem Ministerium noch dem Umweltbundesamt Zahlen vor, wie stark sich der Plastikmüll durch die neue Vorgabe verringern könnte. 2027 will die Bundesregierung laut Umweltministerium die Umsetzung der neuen Regelung bewerten.

Kritik der Verbraucherzentrale

Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist nicht überzeugt von den neuen Schraubverschlüssen: "Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Das Gesetz gehe ihm zufolge am Kernproblem vorbei.

"Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte, Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts", betont der Experte. Ihm zufolge verbrauchen die neuen Verschlüsse in vielen Fällen sogar etwas mehr Material als die früheren Deckel.

Heldt spricht sich stattdessen für klar einzuhaltende Vorgaben aus - etwa eine Regelung, um verpflichtend die Hohlräume bei Produkten zu reduzieren und dadurch den Verpackungsmüll zu verringern. Auch Verbote von unnötigen Umverpackungen wie Kartons bei Zahnpasta würden demnach zu einer Materialersparnis und Umweltentlastung führen.