BGH-Urteil Keine Kontogebühren für Bausparer
Knapp 24 Millionen Bausparverträge gibt es in Deutschland, auf jeden zweiten Haushalt kommt rechnerisch einer. Doch welche Gebühren oder Pauschalen für Bausparer sind rechtmäßig? Der Bundesgerichtshof hat entschieden.
Welche Kontogebühren für das Bausparkonto sind zulässig? Bereits 2017 hatte der Bundesgerichtshof dazu eine Entscheidung gefällt. In der zweiten Phase des Bausparens, in der sogenannten Darlehensphase - also wenn der Bausparer genug angespart hat und das Darlehen abrufen kann - sind keine Gebühren erlaubt.
Das Hauptargument damals: Geld für die bloße Verwaltung der Bausparverträge müsse nicht gezahlt werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen meint: Genau das gleiche müsse auch für Phase Eins beim Bausparen gelten, für die sogenannte Ansparphase. Die Verbraucherschützer hatten gegen eine Gebühr von zwölf Euro der BHW-Bausparkasse geklagt und in unteren Instanzen recht bekommen.
Kontoführung Sache der Anbieter
Ihr Argument: Kontoführung sei eine interne Sache der Bausparkassen und nicht eine Hauptleistung des Bausparvertrags. Beim Bausparen gehe es vorrangig um das verzinste Ansparen und das Darlehen: "Die Handlungen, die erforderlich sind, um dieses Darlehen zu gewähren im Vorfeld, können nicht gesondert bepreist werden", erläutert Anwalt Peter Wassermann.
"Der Bausparer muss ja bereits eine Abschlussgebühr bezahlen. Und in der Sparphase erhält er einen relativ geringen Zins auf sein Sparguthaben, so dass nicht zusätzlich noch für die Leistungen der Bausparkasse ein Entgelt verlangt werden kann." Zusätzliche Kontogebühren würden die Sparerinnen und Sparer unangemessen benachteiligen, so die Position der Verbraucherschützer.
Bundesweite Auswirkungen
Das oberste deutsche Zivilgericht hat ihnen heute recht gegeben und die Kontogebühr gekippt. Der Bankensenat des BGH betont: Mit einer jährlichen Kontogebühr würden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt. Zur Kontoverwaltung seien die Bausparkassen aber gesetzlich verpflichtet. Das Urteil wird voraussichtlich bundesweite Auswirkungen haben: Viele Bausparer könnten nämlich Erstattungsansprüche geltend machen.
Az.: XI ZR 551/21