Bodenpersonal-Tarifstreit Lufthansa und ver.di wollen Schlichtung
Im Tarifstreit zwischen ver.di und der Lufthansa soll es ein Schlichtungsverfahren geben. Für die Zeit wird es keine erneuten Streiks des Bodenpersonals geben. Allerdings laufen noch andere Tarifkonflikte im deutschen Luftverkehr.
Der Tarifstreit des Lufthansa-Bodenpersonals mit dem Arbeitgeber steuert auf eine Schlichtung zu. Sowohl die Gewerkschaft ver.di als auf die Lufthansa visierten möglichst schnell ein Schlichtungsverfahren an, teilte das Unternehmen mit. Während der Schlichtung soll eine Friedenspflicht gelten.
Einer Lösung näher gekommen
Auch eine ver.di-Sprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Willen zur Schlichtung. Man habe sich während der Verhandlungsrunde gestern und heute nicht auf einen neuen Tarifvertrag für die etwa 20.000 Beschäftigten des Bodenpersonals, der Lufthansa Technik, der Lufthansa Cargo und weiterer Gesellschaften einigen können, hieß es vom Unternehmen.
Lufthansa-Personalvorstand Michael Niggemann sagte laut einer Mitteilung, man sei einer Lösung näher gekommen, es habe aber noch nicht zum Abschluss gereicht. "Gemeinsam wollen wir nun mithilfe einer Schlichtung die offenen Punkte klären, um dann eine Einigung zu erzielen." Zu den Inhalten der Gespräche und den diskutierten Varianten sei Stillschweigen vereinbart worden.
Für Passagiere würde eine Einigung im Tarifstreit des Bodenpersonals allerdings nur eine kleine Entlastung bedeuten, denn nach wie vor sind mehrere Tarifkonflikte im deutschen Luftverkehr offen.
12,5 Prozent mehr Gehalt gefordert
Die Beschäftigten des Lufthansa-Bodenpersonals hatten in den vergangenen Wochen zwei Mal die Arbeit niedergelegt, um das Unternehmen unter Druck zu setzen. Der überwiegende Teil der Lufthansa-Flüge wurde gestrichen, jedes Mal mussten deshalb rund 100.000 Reisende ihre Pläne ändern.
Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten am Boden eine Erhöhung der Gehälter um 12,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro im Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dazu soll eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von einmalig 3.000 Euro kommen.