Klage der Erben Die Adlons wollen Berliner Hotel zurück
Die Familie Adlon will sich das Grundstück und die prestigeträchtige Immobilie am Brandenburger Tor zurückholen - und hat deswegen Klage eingereicht. Sie seien durch die Nazis "faktisch enteignet" worden.
Die Erben des Hotelerbauers Louis Adlon bemühen sich vor Gericht um eine Rückübertragung der Berliner Luxusimmobilie. Die Familie hat beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, mit der sie vom Land Berlin die Rückübertragung von Grundstück und Hotel im Herzen der Hauptstadt fordern, wie eine Gerichtssprecherin gestern auf Anfrage mitteilte.
Berlin lehnte Rückübertragung der Immobilie ab
Die Sowjetunion hatte nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundstück auf die sogenannte "Liste 3" des "Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Nationalsozialisten" gesetzt. Die Begründung lautete damals: Das Ehepaar Hedda und Louis Adlon sei in der NSDAP gewesen.
Noch im September 1996 hatte das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen (LROV) nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung eine Rückübertragung der Immobilie abgelehnt.
Das Adlon nach dem Brand am 4. Mai 1945.
Streit um Rolle der Adlons in der Nazi-Zeit
Zwischenzeitlich gibt es aus Sicht von Felix Adlon, Ur-Ur-Enkel von Louis Adlon, aber neue Erkenntnisse zur Rolle der Familie Adlon in der Zeit des Nazi-Regimes. Nachdem er Akteneinsicht bei der Berliner Finanzverwaltung genommen habe, könne er beweisen, dass die Gründe für die Enteignung falsch waren, sagte Felix Adlon der "Bild"-Zeitung.
"Hedda und Louis Adlon waren keine Nationalsozialisten. Im Gegenteil: Sie waren im Widerstand - an der Seite der Stauffenberg-Attentäter vom 20. Juli", so Felix Adlon. Er verwies auf eine eidesstattliche Versicherung der Witwe von Generalleutnant Paul von Hase, einem der Haupttäter des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944.
Rechtsprechung aus Karlsruhe
Auf dieser Basis habe sich die Erbengemeinschaft entschlossen, einen neuen Versuch zu unternehmen, die Enteignung anzufechten, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der Deutschen Presse-Agentur. "Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt", so Peters. Die Adlons seien damit "faktisch enteignet" worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, so seine Argumentation.
Zugleich geht es in dem Fall um die grundsätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bislang bejaht. Peters sieht aufgrund der umfangreichen Recherchen seines Mandanten jedoch historische Gründe, die zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten.