Für den Krisenfall Habeck plant Staatskontrolle für Energiefirmen
Wirtschaftsminister Habeck treibt die Vorbereitungen für den Fall einer Energiekrise voran: Energieunternehmen der kritischen Infrastruktur sollen unter Treuhandverwaltung gestellt und als Ultima Ratio enteignet werden können.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet. Demnach ist bereits die Ressortabstimmung für die Vorlage eingeleitet worden.
Anordnung soll befristet gelten
Die treuhänderische Verwaltung könnte durch das Wirtschaftsministerium angeordnet werden, "wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht". Das Ministerium könne eine solche Anordnung für sechs Monate treffen, sie könne um weitere sechs Monate verlängert werden.
Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich, das sah das Gesetz aber bereits vor. Diese Option sei allerdings die "Ultima Ratio", zitierten die Zeitungen aus der Begründung des Gesetzentwurfs. "In Fällen, in denen eine Treuhandverwaltung oder ein anderes milderes Mittel, wie ein alternativer Erwerb nicht geeignet erscheinen, kann eine Enteignung auch unmittelbar erfolgen", hieß es demnach weiter.
Die Bundesregierung soll zudem zur Umsetzung von Krisenmaßnahmen eine digitale Plattform errichten und einsetzen können, dafür soll die Gassicherungsverordnung geändert werden. Auf dieser sollen sich für den Sektor Gas größere Industriebetriebe und Gashändler registrieren und verschiedene Daten hinterlegen. Auf Grundlage ihrer Daten solle im Ernstfall entschieden werden, wo Gas eingespart werden kann und wo Abschaltungen erfolgen müssten.
Maßnahmen zum Energiesparen
Das Energiesicherungsgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und war damals eine Reaktion auf die Ölkrise. Es ermöglicht der Exekutive über Rechtsverordnungen Eingriffe, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie autofreie Sonntage oder Tempolimits. Diese Optionen enthält das Gesetz auch weiterhin. Vor allem die FDP ist aber gegen ein Tempolimit auf Autobahnen.