Deutsche Bahn GDL scheitert mit Klage gegen Tarifeinheit
Rund 300 Einzelbetriebe gibt es im Bahn-Konzern. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt in den meisten davon nur der Vertrag mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Die kleinere Lokführergewerkschaft GDL klagte dagegen - erfolglos.
Die Lokführergewerkschaft GDL ist mit ihrem Vorgehen gegen die Tarifeinheit bei der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Gericht wies eine Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Bahn zurück.
Die Gewerkschaft wollte erreichen, dass der Verband auf Unternehmen der Bahn einwirkt, damit diese von der GDL abgeschlossene Tarifverträge weiterhin auf ihre Mitglieder anwenden. Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden.
Tarifeinheitsgesetz nicht verfassungswidrig
Bei der Deutschen Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Mitglieder. Bis Ende vergangenen Jahres regelte aber ein Grundlagentarifvertrag bei der Bahn, dass auch die Tarifverträge der GDL angewendet wurden. Doch dieser Vertrag ist ausgelaufen. Seit diesem Jahr gilt deshalb das Tarifeinheitsgesetz in den rund 300 Betrieben des Konzerns.
Dagegen hatte die Gewerkschaft geklagt. Die Regelung sei verfassungs- und europarechtswidrig, zudem seien die Voraussetzungen einer Anwendung nicht gegeben. Dem widersprach das Gericht: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung.
Mehrheitsverhältnisse sollen geklärt werden
Laut Bahn hat die GDL lediglich in 16 Betrieben eine Mehrheit bei den Mitgliedern. In 71 Betrieben sind die Mehrheitsverhältnisse zwischen GDL und EVG demnach unklar. Ein notarielles Verfahren soll hier bald Klarheit schaffen. Darauf hatten sich Bahn und GDL in den vergangene Woche beendeten Tarifverhandlungen geeinigt.
An der Klage hielt die Gewerkschaft aber fest. Sie richtete sich gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE), in dem die Deutsche Bahn organisiert ist.
Die Bahn begrüßte, dass das Gericht die "Anwendung des TEG bestätigt" habe. Das Gesetz "wirkt und funktioniert", das zeige auch der jüngste Abschluss mit der GDL, erklärte der Hauptgeschäftsführer von AGV MOVE, Florian Weh. Die GDL äußerte sich zunächst nicht. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.