EU-Kommission Milliardenstrafe gegen Apple
Auslöser war eine Beschwerde von Spotify, jetzt hat die EU-Kommission entschieden: Apple soll eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zahlen. Der US-Konzern habe seine Stellung im Musikstreaming-Geschäft missbraucht.
Die EU-Kommission hat eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den iPhone-Hersteller Apple verhängt. Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Apple habe App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt, die sie daran hinderten, Apple-Nutzer über andere und günstigere Musikabodienste zu informieren. "Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal", argumentierte die Kommission.
Der Strafe gingen langwierige Ermittlungen voraus, die von einer Beschwerde des schwedischen Musik-Streamingdienstes Spotify angestoßen wurden. Die EU-Kommission kritisierte schon 2021, dass die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen, wenn die App über Apples App Store heruntergeladen wurde. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein.
Konzern kritisiert Beweislage
Apple argumentiert, die Entscheidung sei getroffen worden, obwohl die Kommission keine stichhaltigen Beweise habe finden können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt worden seien. Ein großer Teil des Erfolgs von Spotify sei dem App Store zu verdanken.
Apple nimmt seit dem Start der Download-Plattform im Jahr 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent - auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar im Jahr einnehmen.
EU will mit Summe abschrecken
Apple stellte im Januar Alternativen für das App-Geschäft in der EU vor. Dazu gehört, dass die Abgabe beim Verkauf digitaler Artikel und Abos über den hauseigenen App Store gesenkt wird. Aus bisher 30 Prozent beziehungsweise 15 Prozent für Abonnements ab dem zweiten Jahr werden jeweils 17 und 10 Prozent. Apple betont aber, dass dieser Anteil unabhängig davon kassiert werden soll, welchen Zahlungsdienst ein App-Entwickler nutzt. Greift eine App auf Apples Bezahlsystem zurück, werden zusätzlich drei Prozent fällig.
Die EU-Wettbewerbshüter blicken schon seit Jahren genau auf amerikanische Technologie-Plattformen. Allein gegen Google sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden. Die jetzige Milliardenstrafe begründet die Kommission auch damit, dass Apple im Verwaltungsverfahren unrichtige Angaben gemacht habe und die Höhe abschreckend sein solle.