Streit zwischen Eierlikörherstellern Gericht erlaubt "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei"
Niederlage für den Eierlikör-Produzenten Verpoorten im Streit um Markenrechte: Auch der Konkurrent Nordik darf in der Werbung einen Ei-Slogan verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine Klage des Spirituosenfabrikanten Verpoorten zurückgewiesen. Der Konkurrent Nordik aus dem niedersächsischen Jork darf mit dem Slogan "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" für seine Flaschen werben. Dies verletzt nach Ansicht des Gerichts nicht die Wortmarke "EiEiEi", die sich Verpoorten 1979 hatte eintragen lassen.
Nordik hatte Eierlikörflaschen für mehrere Geschmacksrichtungen mit dem fünffachen "Ei" beworben. Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine eine "deutliche Anlehnung" und zu große Nähe zum bekannten Slogan "Eieiei Verpoorten".
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, so der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Auch die Gesamterscheinung der Online-Werbung von Nordik zeige, dass es sich bei der Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" um einen bloßen Zutatenhinweis handele.
Mit dem heutigen Urteil bestätigte das Gericht seine vorläufige Bewertung vom März. Zudem hat das Gericht eine Revision nicht zugelassen. Verpoorten könnte aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BHG) einlegen gegen diese Nichtzulassung. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Antrag beim Patentamt gescheitert
Allerdings war der Hersteller Nordik zuvor beim Deutschen Marken- und Patentamt in München mit einem Antrag gescheitert, die fünfmalige Ei-Aufzählung als eigene Marke schützen zu lassen. Der bloße Hinweis auf die Grundlage allen Eierlikörs sei nicht schutzfähig, hieß es.