Entwurf zur Arbeitszeiterfassung Elektronische Aufzeichung noch am selben Tag?
Firmen sind verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Laut einem Gesetzentwurf will das Arbeitsministerium, dass dies elektronisch geschehen soll. Bis zu einer Regelung ist es aber noch ein langer Weg.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet werden - und zwar elektronisch und in der Regel noch am selben Tag. So heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, aber auch andere können die Zeiten notieren. So sollen die Aufzeichnung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen können, zum Beispiel einen Vorgesetzten. Der Arbeitgeber soll die Beschäftigten zudem auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.
Entwurf muss noch in die Ressortabstimmung
Der Entwurf, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, sieht zugleich eine Reihe von Ausnahmen vor. Demnach müssen Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht elektronisch aufzeichnen. Darauf können sich auch die Tarifpartner größerer Unternehmen verständigen. In diesem Fall sollen sie eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen können.
Die Zeiterfassung kann auf Grundlage einer solchen Tarifvereinbarung auch ganz entfallen. Zum Beispiel dann, wenn die Arbeitszeit nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst. Der Gesetzentwurf ist in einem frühen Stadium, als nächstes folgt die Ressortabstimmung.
Arbeitsminister Heil kündigte Lösung an
Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten. Demnach müssen Arbeitgeber ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einführen, "mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann", hieß es damals in der Entscheidung des BAG.
Nach dem Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts angekündigt, eine Gesetzesreform vorzulegen. Es gehe um praxistaugliche Lösungen, hatte er in der "Rheinischen Post" angekündigt.
Gesetzgeber will "Unsicherheiten klären"
Nach der BAG-Entscheidung sei das Urteil des EuGH bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten, heißt es im Gesetzentwurf. Das BAG habe die Frage des "Ob" der Arbeitszeitaufzeichnung entschieden. Beim "Wie" bestünden jedoch Unsicherheiten. Es sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, diese zu klären.
Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, dass 2021 gut die Hälfte aller Überstunden nicht vergütet wurde. Die Arbeitgeberverbände hatten das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als "überstürzt und nicht durchdacht" kritisiert und vor zu viel Bürokratie gewarnt.
Mit Informationen von Kai Clement, ARD-Hauptstadtstudio